Sigmaringen

Gericht befragt zurückgeholten afghanischen Flüchtling

Der von der Bundesregierung aus Afghanistan zurückgeholte Flüchtling Haschmatullah F. ist am Verwaltungsgericht Sigmaringen angehört worden.

22.06.2018

Von LSW

Die Richter wollten zunächst Details zu seinem Lebenslauf wissen - etwa das Datum seines Eintritts ins afghanische Militär oder die Namen seiner Kommandanten. Das Gericht muss prüfen und entscheiden, ob dem Mann, wie von ihm beantragt, der Flüchtlingsstatus zusteht.

Haschmatullah F. machte bereits im Dezember 2017 als Fluchtgrund geltend, dass ihn Terrormilizen verfolgt hätten, weil er für das afghanische Militär gearbeitet habe. Eine Entscheidung des Gerichtes wird nach Angaben eines Gerichtssprechers erst am Freitag bekannt gegeben.

Der 24-Jährige hatte nach der Ablehnung seines Asylantrages durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Januar 2018 Klage eingereicht.

Sein Fall hat bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Das Bamf hatte zunächst erlaubt, den afghanischen Staatsangehörigen im September 2017 nach Bulgarien zurückzuschicken, das Land seiner ersten Registrierung. Bulgarien schob den Mann nach Afghanistan ab - die bulgarischen Behörden sprachen laut Unterlagen des Verwaltungsgerichts davon, er sei freiwillig ausgereist. Auf Anordnung des Sigmaringer Verwaltungsgerichts musste die Bundesregierung den Mann im Dezember nach Deutschland zurückholen, wo sein Asylgesuch jedoch abgelehnt wurde.

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Erstellt:
22.06.2018, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 22.06.2018, 06:00 Uhr

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