Flüchtlinge

Gericht ordnet Rückholaktion an

Die Bundesrepublik muss einen 23-jährigen Afghanen zurückholen, der rechtswidrig aus Tübingen abgeschoben wurde. Das Bamf hat in dem Fall eine folgenschwere Panne eingeräumt.

25.10.2017

Von SABINE LOHR

Flüchtlingsunterkunft in Tübingen: Hier lebte Hasmatullah F. Foto: Uli Metz

Flüchtlingsunterkunft in Tübingen: Hier lebte Hasmatullah F. Foto: Uli Metz

Sigmaringen/Tübingen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) muss einen 23-jährigen Afghanen, den es rechtswidrig aus Tübingen nach Bulgarien abgeschoben hat, zurückholen. Und zwar auch aus Afghanistan, denn dort ist er inzwischen – und das alles andere als freiwillig. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen ordnete gestern an, dass das Bundesamt den Mann unverzüglich zurückzubringen habe.

Hasmatullah F. kam im Juni nach Deutschland und beantragte Asyl. Er war wie die meisten anderen zu dieser Zeit über die Balkanroute gekommen. In Serbien hatte ihn aber die Polizei aufgegriffen und an die bulgarische Grenze gebracht. Drei Tage später entdeckte ihn auch in Bulgarien die Polizei. F. wurde inhaftiert und, so berichtete er später, im Gefängnis gezwungen, seinen Fingerabdruck auf ein Papier zu setzen. Vermutlich handelte es sich dabei um einen Asylantrag. Die Polizei ließ ihn danach laufen, und der 23-Jährige schaffte es bis nach Deutschland.

Hier lehnte das Bamf seinen Asylantrag ab. F. reichte Klage ein und beantragte ein Eilverfahren. Das hat eine aufschiebende Wirkung. Eigentlich. Doch dem Bamf unterlief in dem Fall eine folgenschwere Panne, wie die Behörde gegenüber unserer Zeitung einräumt. Das Bamf habe, so teilt dessen Pressestelle mit, „leider“ erst dreieinhalb Wochen nach Eingang der Klage vom Verwaltungsgericht davon erfahren. Und dann sei, wieder „leider“, „keine zeitnahe Bearbeitung“ erfolgt. Also wurde Hasmatullah F. abgeschoben. Und zwar nach Bulgarien. Denn dort hatte er ja bereits einen Asylantrag gestellt.

Schläge im Verhörraum

Gegen diese Abschiebung protestierten umgehend einige Tübinger Flüchtlingsorganisationen, F.'s Anwalt forderte die Rückholung seines Mandanten – und das Verwaltungsgericht Sigmaringen ordnete sie schließlich am 22. September an. F. sei „unverzüglich“ die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, schrieben die Richter dem Bamf.

Währenddessen saß F. in einem bulgarischen Abschiebegefängnis. Wie es ihm dort erging, berichtete er in einem Interview für unsere Tübinger Partnerzeitung „Schwäbisches Tagblatt“. F. erzählt darin, dass er in einer Zelle untergebracht war, die nur einen Meter breit und zwei Meter hoch gewesen sei. „Wenn Zeit für das Verhör war, ist die Polizei gekommen und hat mich gehalten und in ein Verhörzimmer gebracht. Dort haben sie nur gesagt: Nach Afghanistan gehen, nach Afghanistan gehen. In dem Raum gab es eine Kamera. Diese wurde ausgeschaltet, und dann kamen vier Polizeibeamte rein und haben mich geschlagen.“

Immer wieder habe die Polizei ihm zwei Papiere gegeben und gesagt, er solle unterschreiben, dann könne er nach Afghanistan. Sonst müsse er 18 Monate im Gefängnis bleiben. „Sie haben mir gesagt, dass ich keine Chance habe, nach Deutschland zurückzukommen.“ Nach drei Wochen habe er unterschrieben. „Mit Handschellen haben sie mich vom Gefängnis zum Flughafen gebracht.“ Davon, dass Deutschland ihn zurückholen soll, wurde F. nichts gesagt. Die bulgarischen Behörden teilten dem Bamf mit, F. sei am 3. Oktober nach Afghanistan gereist. Freiwillig.

Flug war schon gebucht

Das Bamf hatte indes für F. schon einen Flug von Bulgarien nach Deutschland gebucht – für den 9. Oktober. Nach der „freiwilligen“ Ausreise war die Sache für die Behörde aber erledigt. Sie sah keinen Handlungsbedarf mehr. „Die vorgesehene Überstellung nach Deutschland konnte somit nicht erfolgen“, teilte es auf Anfrage mit. Der Tübinger Grünen-Bundestagsabgeordnete Chris Kühn bekam auf seine Nachfrage bei Innenminister Thomas de Maizière dieselbe Antwort.

Doch das Verwaltungsgericht glaubt den Bulgaren nicht, sondern der Schilderung des jungen Afghanen. Gestern faxte es einen Brief an das Bamf, in dem es heißt, die Abschiebungsanordnung sei rückgängig zu machen, und F. sei unverzüglich zurückzuholen – auch aus Afghanistan. Falls das Bundesamt von einer freiwilligen Ausreise F.'s ausgehe, „wäre dies in einem Verfahren zu verfolgen und glaubhaft zu machen.“

In Afganistan, so berichtete F. dem „Schwäbischen Tagblatt“, halte er sich aus Angst vor den Taliban versteckt. Dokumente habe er auch keine mehr – die Originale hat das Bamf, die Kopien haben bulgarische Polizisten vor seinen Augen entsorgt. F.'s Anwalt Markus Niedworok ist trotzdem zuversichtlich, dass F. zurück nach Deutschland kann: „Wenn Abschiebungen nach Afghanistan stattfinden können, muss bei vorhandenem Willen auch eine Rückholung möglich sein.“

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Erstellt:
25.10.2017, 06:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 25.10.2017, 06:00 Uhr

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