Limburg/Rottenburg

Kinderporno-Plattform Elysium: Urteile am Donnerstag

Fast zwei Jahre nach der Zerschlagung der Kinderpornografie-Plattform «Elysium» geht der Prozess gegen die mutmaßlichen Betreiber zu Ende.

03.03.2019

Von dpa/lhe/hz

Die Login-Seite der Kinderpornografie-Plattform "Elysium" ist zu sehen. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa/lhe

Die Login-Seite der Kinderpornografie-Plattform "Elysium" ist zu sehen. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa/lhe

Limburg. Das Landgericht Limburg wird am kommenden Donnerstag (7. März) die Urteile gegen die vier Angeklagten aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern sprechen. Der Fall ist nicht nur wegen seiner Dimension außergewöhnlich - das Portal hatte weltweit mehr als 111.000 Nutzerkonten. «Den Prozess macht besonders, dass es um die mutmaßliche Führungsriege geht», hatte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vor Beginn der Verhandlung im August erläutert.

Ein 58-Jähriger aus Baden-Württemberg (Rottenburg am Neckar) soll der Initiator der Plattform gewesen sein, ein 41-Jähriger aus Hessen den Server in seiner Werkstatt im Kreis Limburg-Weilburg installiert haben. Ein Mann aus Baden-Württemberg soll als «Moderator» die Chats der Nutzer betreut haben. Dies wird auch einem Mann aus Bayern vorgeworfen, der zudem zwei Kinder missbraucht haben soll.

Der Prozess bot erschütternde Einblicke in die Abgründe der Szene: So listete die Staatsanwaltschaft bei Verlesung der Anklage stundenlang auf, welche Bilder von teils schwerstem sexuellen Kindesmissbrauch auf der Plattform gepostet worden sein sollen. Bizarr in diesem Zusammenhang auch die Aussage eines der mutmaßlichen «Moderatoren»: Er sei der «Anstands-Wauwau» gewesen, um die Chats «sauber» zu halten. Pöbeleien seien nicht toleriert worden.

Zuständig für die Ermittlungen im «Elysium»-Fall war die bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT). Vernetzt mit Spezialisten unter anderem des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie internationalen Ermittlern fahndet sie nach Tätern, die im Netz Straftaten verüben. Oftmals erhalten sie Hinweise von den ausländischen Kollegen. So war es auch bei «Elysium»: Der erste Tipp kam aus Australien. Das BKA und die Generalstaatsanwaltschaft schalteten die im abgeschirmten Darknet betriebene Plattform dann im Juni 2017 ab.

Die vier Angeklagten räumten die Vorwürfe im Wesentlichen ein. Allerdings hatten sie nach Ansicht der Anklagevertreterin teils «haarsträubende» Erklärungen für ihr Tun parat. Der 41-Jährige etwa gab an, eigentlich aus der Hacker-Szene zu stammen und bei «Elysium» nur mitgemacht zu haben, um belastendendes Material zu sammeln und den Behörden zu übergeben. Pädophile Neigungen räumte nur der 58-Jährige ein, auch der 63-Jährige verhehlte diese nicht.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft rechnete es zudem zwei der Angeklagten an, nach ihrer Festnahme umfassend ausgesagt und so den Ermittlern geholfen zu haben. Sie beantragte für die vier Deutschen Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten und neun Jahren. Für den 63-Jährigen kommt demnach auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht, weil er sich zum wiederholten Mal an Kindern vergangen haben soll. Die Verteidigung will das verhindern. Ansonsten stellten die Rechtsanwälte keine konkreten Strafanträge. In einzelnen Anklagepunkten wurde Freispruch gefordert.