Tübingen

Gericht sucht Ursache von Müllwagen-Unfall mit fünf Toten

Beim Prozess nach einem Müllwagen-Unfall mit fünf Toten in Nagold (Kreis Calw) hat sich das Gericht am ersten Verhandlungstag mit der Frage nach der Unfallursache beschäftigt.

07.03.2018

Von dpa/lsw

Hinweisschild vor dem Landgericht in Tübingen. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv dpa/lsw

Hinweisschild vor dem Landgericht in Tübingen. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv dpa/lsw

Tübingen. Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Fahrer des Müllwagens sprach am Landgericht Tübingen von Bremsproblemen. «Das Pedal ging nicht weiter», sagte der 55-Jährige am Mittwoch. Auf der abschüssigen Straße, die auf den Unfallort zuführe, habe er beim Drücken des Bremspedals den Wagen nicht mehr weiter verlangsamen können. Ihm droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Mit 51 statt 30 Stundenkilometern ist er am 11. August in eine andere Straße eingebogen - nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zu schnell. Sein Fahrzeug kippte um und begrub ein voll besetztes Auto unter sich. Die fünf Menschen darin starben - die 25 Jahre alte Fahrerin, ihr Freund (22), die zweijährige Tochter, der nur wenige Wochen alte Sohn und die 17 Jahre alte Schwester der Fahrerin. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft hatte keine Hinweise auf einen technischen Defekt ergeben. Eine Vesperdose, die unter das Pedal gerutscht sein könnte, trug laut Polizei aber keine entsprechenden Spuren. Der Fahrer war laut Polizei nicht betrunken, er fühlte sich nach eigenen Angaben fit.

Schon am Unfallort soll er nach Angaben eines Polizisten mehrfach wiederholt haben, dass er mit dem rechten Fuß bremsen wollte. Dass der Lastwagen ein Auto begraben hat, habe er erst bemerkt, als er sich aus dem Führerhaus befreit habe. «Schrecklich», sagte er unter Tränen. Emotional entschuldigte er sich bei den Angehörigen der Opfer. Die Eltern des getöteten Paares waren nach Angaben ihres Anwalts allerdings nicht in der Lage gefühlt, zum Prozess zu kommen.

Frühere Kollegen des Fahrers hätten sich nicht vorstellen können, dass ausgerechnet dem 55-Jährigen so ein Unfall passiere, sagte sein Arbeitgeber im Prozess. Zum Zeitpunkt des Unfalls arbeitete der 55-Jährige schon seit fünfeinhalb Jahren als Berufskraftfahrer bei derselben Firma. Er habe sich keine Bußgelder eingehandelt und habe in dieser Zeit nur ein oder zwei Rangierschäden verursacht, sagte der Chef. «Er hat seinen Job recht gut gemacht.» Die Strecke an der späteren Unfallstelle vorbei sei er etwa zehn Mal im Jahr gefahren.

Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. Am Donnerstag (8. März) wird weiterverhandelt. Am 19. März könnte schon ein Urteil fallen. Das Gericht hat zu klären, ob der Fahrer fahrlässig gehandelt hat.

Hinweisschild vor dem Landgericht in Tübingen. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv dpa/lsw

Hinweisschild vor dem Landgericht in Tübingen. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv dpa/lsw