Kündigung statt Lohnerhöhung: Leiharbeiterinnen bei Real

Gesetz sollte Leiharbeiterinnen schützen · Real nutzt es aber aus – auch am Standort in Weilheim

Claudia Harter arbeitete viereinhalb Jahre über die Zeitarbeitsfirma Mumme bei Real in Tübingen-Weilheim, zuletzt etwa 110 Stunden pro Monat. Ende September 2017 änderte sich ihre Lage: Mumme hatte sie über WhatsApp um ein Gespräch gebeten.

14.04.2018

Von Moritz Hagemann

Beim Real-Markt in Weilheim arbeiteten die Leiharbeiterinnen. Nun wurde ihr Alptraum real. Bild: Metz

Beim Real-Markt in Weilheim arbeiteten die Leiharbeiterinnen. Nun wurde ihr Alptraum real. Bild: Metz

Die Reutlingerin erhoffte sich eine Lohnerhöhung, vielleicht sogar eine Festanstellung beim Real-Supermarkt in Weilheim. Schließlich kam im April 2017 das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es sichert nach Paragraph 8, Absatz 1, zu, dass Leiharbeitern spätestens nach neunmonatigem Einsatz in einem Unternehmen derselbe Lohn wie der Stammbelegschaft zusteht.

Eine Lohnerhöhung für Harter gab’s nicht. Sondern die Bitte der Zeitarbeitsfirma, einen Auflösungsvertrag zum 31. Dezember 2017 zu unterschreiben – wie auch für drei weitere Zeitarbeiterinnen, die bei Real an der Kasse saßen. In Rechtsunterlagen, die dem TAGBLATT vorliegen, heißt es: „Die Kundin Real lehnt einen weiteren Einsatz aller Mitarbeiter der Beklagten (Mumme), deren Überlassung zum Stichtag 01.01.2018 neun Monate oder mehr beträgt, ab.“ So will Real das Gesetz umgehen, denn nach dreimonatiger Pause erlischt demnach der „Equal Pay“-Anspruch – und damit die Chance auf Lohngleichheit zwischen Leiharbeitern und Stammpersonal für gleiche Arbeit. Nach drei Monaten und einem Tag könnten die Leiharbeiterinnen durchaus wieder ihre Arbeit aufnehmen. So sei es ihnen von Mumme zumindest in Aussicht gestellt worden.

Real argumentiert mit zwei Gründen, die aus den Unterlagen hervorgehen. Die höheren Kosten durch eine Gleichstellung „sind aufgrund der Wettbewerbssituation und der niedrigen Margen in der Lebensmittelbranche nicht tragbar“. Außerdem erhalten Festangestellte bei Real zusätzliche geldwerte Leistungen, beispielsweise durch den Personaleinkauf, weshalb es „bis heute keine zuverlässigen Richtlinien zur Berechnung der für die Gleichstellung maßgeblichen Vergütung“ gebe. Weil jedoch der Zoll die Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes streng bewache, sei das Risiko derzeit noch unkalkulierbar.

Wie viel die festangestellten Kassierinnen verdienen, will Real selbst Anwälten nicht sagen. Aus der Tarifbindung ist Real 2015 ausgestiegen. „Für die Kunden war ich nie Zeitarbeiterin, sondern bei Real“, sagt Harter, die etwas weniger als 10 Euro pro Stunde bekam. „Ich hab’ mich immer voll reingehängt und dann so einen Tritt bekommen.“ Sie unterschrieb den Auflösungsvertrag als einzige nicht, befürchtete auch Probleme mit der Arbeitsagentur, da sie Sozialhilfe empfängt. Dann wurde Harter gekündigt. Weil sie einen Behinderungsgrad von 60 Prozent hat, musste das Integrationsamt die Kündigung bestätigen – das tat es.

Harter entschied sich, offen über ihre Situation zu sprechen sowie den Tübinger Rechtsanwalt Stefan Zepernick einzuschalten: „Dass da der Kündigungsschutz ins Leere läuft, das kann’s nicht sein“, sagt er.

Eine von Harters Kolleginnen wird ebenfalls von Zepernick vertreten. Auch sie ist schwerbehindert. Im Fall der gleichaltrigen Kollegin, die den Auflösungsvertrag zunächst aus Unwissenheit unterschrieb und später gerichtlich erfolgreich dagegen anging, habe Mumme vorgeschlagen, sie könne in einer Filiale in Berlin arbeiten, erzählt Harter. Das kam allerdings aufgrund der Distanz von knapp 700 Kilometern nicht infrage. Für Harter versuchte Mumme in Orschel-Hagen über eine weitere Zeitarbeitsfirma einen Job zu vermitteln, jedoch unter ihrem bisherigen Stundenlohn. Bedingung: Der Rechtsstreit wäre beendet.

Das Problem: Mumme erhält 98 Prozent seiner Aufträge von Real, einen Betriebsrat hat die Zeitarbeitsfirma nicht. Eine solche Situation sei gefährlich, sagt Zepernick. Weder der Tübinger Filialleiter, noch die Real-Pressestelle in Mönchengladbach, noch die Mumme-Pressestelle in Wesel wollten sich auf Nachfrage zu den Fällen äußern. Zepernick sagt: „Wenn das Modell Schule macht, wäre die Gesetzesreform komplett nach hinten losgegangen.“ Der Tübinger Fall ist deutschlandweit von Bedeutung.

Einen ganz ähnlichen Fall gab es mit denselben beteiligten Firmen Mitte März bereits vor dem Arbeitsgericht in Mönchengladbach: Dort hatte die Klägerin, die ebenfalls über die Zeitarbeitsfirma als Kassierin gearbeitet hatte, Recht bekommen: Ihre Kündigung ist rechtswidrig. Dadurch, dass die Zeitarbeitsfirma fast ausschließlich für das eine Einzelhandelsunternehmen tätig sei, würde die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes praktisch aufgehoben, wenn allein die fehlende Einsatzmöglichkeit zur Rechtfertigung der Kündigung ausreichen würde, argumentierte das Gericht.

Verhandlung am Montag

Benjamin Stein, dem Bezirksgeschäftsführer der Gewerkschaft Verdi, sind etliche solcher Fälle bekannt, „das ist eine richtige Masche“. Er wirft Real vor, das Vorgehen „generalstabsmäßig“ zu organisieren. Dass das neue Gesetz eine Lücke beinhalte, hätten alle Gutachten vorausgesehen. Doch auf Druck der Arbeitgeber sei diese Lücke nicht geschlossen worden. „Eigentlich müssen wir allen Betroffenen dazu raten zu klagen“, sagt Stein. Schließlich gehe es um 20 Prozent mehr Lohn. „Es würde mich wundern, wenn die Leiharbeiter vor Gericht nicht gewinnen.“

Claudia Harter hofft weiterhin, „dass ich wiedereingestellt werde und einen höheren Lohn bekomme. Ich will unbedingt aus dem Hartz IV raus!“ Sie habe immer gerne im Supermarkt gearbeitet und die Hoffnung gehabt, mit ihrer Arbeitsqualität überzeugen zu können. Einem möglichen Vergleich bei ihrer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am kommenden Montag will die Reutlingerin nicht zustimmen: „Ich bin 54. Ich glaube nicht, dass ich nochmal Arbeit finde.“

Martin Rosemann: „Auf keinen Fall hinnehmen!“

Die SPD hatte die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) immer wieder vorangetrieben. Nun betont der Tübinger Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann (SPD) auf Nachfrage, „dass ein Vorgehen wie in Tübingen der Intention des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes völlig entgegensteht“. Er hoffe, dass die Entleiher und Zeitarbeitsfirmen auch durch Gerichtsurteile „ihr Verhalten überdenken und anpassen“. Es sei jedoch auch klar, dass die SPD deutlich weitergehende Vorstellungen zur Regulierung hat und auch gehabt habe. Unter anderem: „Leiharbeit sollte vom ersten Tag an genauso vergütet werden wie in der Stammbelegschaft.“ Denn sie sei dafür da, „kurzfristige Auftragsspitzen und den Ausfall von Beschäftigten abfedern zu können“. CDU/CSU hatten sich jedoch bereits in der vergangenen Legislaturperiode lange gegen den Gesetzesentwurf der damaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles gewehrt. Mit Blick auf den dargestellten Fall sagt Rosemann: „Eine Unterwanderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden wir auf keinen Fall hinnehmen!“ Im neuen Koalitionsvertrag sei deshalb festgehalten, dass das AÜG evaluiert wird, so der 41-Jährige.

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14.04.2018, 01:30 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 52sec
zuletzt aktualisiert: 14.04.2018, 01:30 Uhr

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