Göttelfingen · Ortschaftsrat

Gremium lehnt Gewerbegebiet ab

Bei den Plänen für das Interkommunale Gewerbegebiet zwischen Eutingen und Ergenzingen ist Göttelfingen geteilter Meinung.

16.09.2020

Von Hans-Michael Greiß

Auf dem alten „Flugfeld“ in Göttelfingen wollen Rottenburg und Eutingen ein interkommunales Gewerbegebiet entwickeln.Bild: Michael Hahn

Auf dem alten „Flugfeld“ in Göttelfingen wollen Rottenburg und Eutingen ein interkommunales Gewerbegebiet entwickeln.Bild: Michael Hahn

Das große Interesse am Neubaugebiet „Täle“ machte die hohe Besucherzahl bei der Göttelfinger Ortschaftsratssitzung deutlich. Über das Interkommunale Gewerbegebiet auf der ehemaligen Flugfeldfläche zwischen Eutingen und Ergenzingen stimmte das Göttelfinger Gremium mit keinem klaren Ergebnis ab: Je zwei von vier Ratsmitgliedern sprachen sich dafür, beziehungsweise dagegen aus. Das mit seiner Stimme entscheidende fünfte Ratsmitglied war entschuldigt.

Gluth warb für Gewerbegebiet

Kontrovers gingen die Meinungen der Räte zum Thema der 5. Regionalplanänderung Neckar-Alb auseinander. Die seitherige Festsetzung schließt eine andere Nutzung der 40,7 Hektar großen Fläche östlich des Postfrachtzentrums als Vorrangfläche Regionaler Grünzug als ausschließlich der Landwirtschaft aus. Eine Umwandlung in eine Vorbehaltsfläche eröffne die Möglichkeit eine Umnutzung als Gewerbegebiet.

Ortsvorsteherin Svenja Gluth warb um Zustimmung, da diese keine direkte Entscheidung für eine Bebauung bedeute, sondern Perspektiven erweitere, mit der Stadt Rottenburg eine Interkommunale Gewerbefläche zu entwickeln, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht festzulegen. Klar habe sich der Gemeinderat gegen ein weiteres Logistikzentrum ausgesprochen, Eutingen verfüge nicht über nennenswerte Flächenreserven für eine Gewerbeentwicklung. Nur damit sei eine Verringerung des Auspendleranteils zu erreichen.

Warnung vor Flächenversiegelung

Damit stieß sie jedoch auf erbitterten Widerspruch von Egbert Badey, der sich ein solches Gewerbegebiet überhaupt nicht vorstellen konnte. Als Naturschützer wisse er, dass mit der Zerstörung des Lebensraumes zahlreiche Tiere vergrämt würden, ganz sicher werde man bei der Erschließung seltene Arten finden. Wenn der Gemeinderat zustimme, hätten die Investoren den Fuß in der Tür. Er warnte, der Luftaustausch werde durch Bauten behindert, der Boden versiegelt und das Grundwasser eingeschränkt. Wer die Konsequenzen überdenke, müsse dagegen sein. Tina von Villeneuve wünschte sich mehr Informationen und kontroverse Diskussionen darüber.

Joachim Gölz bekannte, sich dem Nabu zugetan zu fühlen, doch Zukunftschancen nicht ausschließen zu wollen. Er wolle eine gesunde Symbiose von Natur und Gewerbe anstreben.

Egbert Badey hielt dagegen, hervorragende Ackerböden würden geopfert, die Ausgleichsflächen seien in kleinste Parzellen zerstückelt und ließen keine ökonomische Landwirtschaft zu.

Auch der Nabu verliere seine Existenzberechtigung, der sich gerade ein hohes Ansehen erworben habe. In der kurzfristigen Information sah er eine beabsichtigte Verzögerung, sogar Verschleierungstaktik. Gluth appellierte erneut an ihre Ratskollegen, nicht vorab abzulehnen, sondern ein größeres Meinungsbild zu entwickeln, unterlag jedoch bei Stimmengleichheit, mit der der Antrag als abgelehnt galt.

Diskussion um Neubaugebiet

Mehr Einigkeit gab es beim Neubaugebiet im Ort: Der im November 2019 beschlossene Bebauungsplan wurde im Mai und Juni ausgelegt und die Stellungnahmen der Behörden eingeholt. Vier Bürger mahnten verbesserte Parkmöglichkeiten an, der Energieversorger forderte eine Umspannstation. Jana Walter vom Planungsbüro Gfrörer erläuterte den Räten detailliert die Planungsänderungen. Drei Parkplätze mehr ergäben einen Verlust von 146 Quadratmetern Bauplatzfläche. Dies erhöhe die Erschließungskosten und damit die Bauplatzpreise.

Von Behörden und Trägern der öffentlichen Belange gingen 13 Stellungnahmen ein, die bei der Planungsänderung berücksichtigt wurden, wie etwa Dachformen, Mauerhöhen, Baumabstände und Sichtfelder bei Straßeneinmündungen. Geotechnische Hinweise zum Wasserschutzgebiet fanden sich ebenso wie solche zur verdichteter Bauweise oder der Anlage und Kartierung von Nistkästen. Mit dem Landratsamt Freudenstadt wurden Verständnisfragen abgeklärt und das Kataster überarbeitet. Öffentlichen Parkraum bereitzustellen, sei ein spürbarer Kostenfaktor für die Gemeinde, warnte Walter, zumal diese Plätze häufig von Dauerparkern missbraucht würden.

Der Ortschaftsrat empfahl zur Gemeinderatssitzung, dem Lageplan-Entwurf V2 den Vorzug zu geben, der die ursprünglichen Grundstücksgrößen bewahrt. Anja Fischer bestätigte auf Anfrage von Joachim Gölz, die Verwaltung könne gut mit beiden Varianten leben. Zu diesem Beschluss werde sie die Textteile und Begründungen in der Fassung vom 22. Juli anpassen, bevor der Bebauungsplan im Oktober erneut ausgelegt werde.

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Erstellt:
16.09.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 49sec
zuletzt aktualisiert: 16.09.2020, 01:00 Uhr

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