Umsatzsteuer

Gnadenfrist bis Ende 2020

Kommunen sollen mit Privatfirmen gleichgestellt werden. Neustetten beantragt vier Jahre Gnadenfrist beim neuen Steuerrecht.

24.11.2016

Von Michael Hahn

Eigentlich gilt ab Januar 2017 ein neuer Paragraf „2b“ im Umsatzsteuer-Gesetz. Demnach müssen Gemeinden künftig für alle wirtschaftliche Tätigkeiten Umsatzsteuer entrichten. Allerdings ist noch gar nicht geklärt, wie dieser neue Paragraf konkret angewendet werden soll. Deswegen hat das Land Baden-Württemberg den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, noch bis Ende 2020 das bisherige Recht anzuwende...

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Erstellt:
24.11.2016, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 24.11.2016, 01:00 Uhr

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