Diskussion

Gremium nimmt Bedenken ernst, stimmt aber für Kinderhausbau

Die Gemeinderäte möchten die Bürger am Konzept beteiligen und sprechen sich für die Bildung eines Arbeitskreises aus.

20.03.2018

Von Cristina Priotto

Der evangelische Kindergarten wird nicht saniert. Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte für den Neubau eines Kinderhauses in den Neckarwiesen. Bild: Priotto

Der evangelische Kindergarten wird nicht saniert. Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte für den Neubau eines Kinderhauses in den Neckarwiesen. Bild: Priotto

Die Frage um die Zukunft des evangelischen Kindergartens (siehe Bericht oben) führte am gestrigen Montagabend im Gemeinderat zu einer längeren Diskussion.

Klaus Schätzle kommentierte die Stellungnahme einiger Eltern als „besonders beeindruckend“. „Die Bürger haben das Gefühl, dass wir dabei sind, einen Fehler zu begehen“, begründete der SPD-Stadtrat und beantragte, die Stellungnahme zu einem Antrag zu erheben und ein vierteljähriges Moratorium zu schaffen, in dem mit Hilfe der Bürger über ein neues pädagogisches Kinderbetreuungskonzept für die Kernstadt nachgedacht werden solle. Durch die Einmischung der Bürger sei „eine neue Lage entstanden“.

Bürgermeister Gerd Hieber hielt dagegen und argumentierte, dies hätte einen Zeitverzug von einem Haushaltsjahr zur Folge.

Heidi Kuhring sah die Frage des Gebäudes als zweitrangig. Die GAL-Stadträtin betonte, die Ausrichtung der inhaltlichen Arbeit müsse Priorität haben und sprach sich dafür aus, die Leitung und die Bürger bei der Planung mit ins Boot zu holen. „Ich sehe in einem Kinderhaus-Neubau bessere Chancen für die Zukunftsfähigkeit der Einrichtung und die bessere Lösung für Sulz“, sagte Kuhring und nannte als Argument die geringen Mehrkosten für einen Neubau gegenüber einer Sanierung.

Dominique Steng schloss sich dieser Meinung an. Der FWV-Stadtrat positionierte sich als Gegner einer Vertagung. „Wir dürfen keine Zeit verlieren“, machte Steng deutlich.

Robert Trautwein sagte: „Ich denke nicht, dass die Kindergartenwelt untergeht, wenn wir jetzt einen Kinderhaus-Neubau beschließen“. Die Mehrkosten brächten auch einen Mehrwert, argumentierte der CDU-Stadtrat. Zudem werde eine geistliche Betreuung durch die evangelische Verbundkirchengemeinde angeboten. Trautwein sprach sich ebenfalls gegen ein Aufschieben der Abstimmung aus.

GAL-Stadträtin Gabriele Brucker sah angesichts der „vielen Ängste und Sorgen“ bei den Bürgern den Bedarf, mit den Menschen zu kommunizieren und sie für einen Neubau zu begeistern.

Dekan Ulrich Vallon versicherte, um eine Stellungnahme gebeten: „Wir sind nach wie vor gesprächsbereit über alle angesprochenen Fragen, auch wegen des Konzepts“. Die Verbundkirchengemeinde werde das geistliche Betreuungsrecht für ein neu zu bauendes Kinderhaus in städtischer Trägerschaft beantragen.

Ebenfalls gegen eine Vertagung der Abstimmung sprach sich Tobias Nübel aus. „Ich sehe den Kinderhaus-Neubau als große Chance“, sagte der CDU-Stadtrat.

Karl Mutschler (SPD) gab zu bedenken, dass die Trägerschaft durch die evangelische Verbundkirchengemeinde Sulz-Holzhausen dann wohl bald Vergangenheit sein werde, da die Kirche nur die Trägerschaft für zwei Gruppen übernehmen dürfe. Erhalten bleiben könnte jedoch das geistliche Betreuungsrecht, wie in den Einrichtungen in Bergfelden, Renfrizhausen und Sigmarswangen.

In der Abstimmung wurde Schätzles Antrag auf Aufschub mit 16 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen bei nur drei Ja-Stimmen deutlich abgelehnt.

Der Gemeinderat beauftragte schließlich die Verwaltung mit großer Mehrheit bei zwei Nein-Stimmen (Klaus Schätzle, Karl Mutschler) und einer Enthaltung mit der Planung eines viergruppigen Kinderhauses in den Neckarwiesen. Die Räte griffen Stengs Anregung nach Bildung eines Arbeitskreises mit Vertretern der Verwaltung, des Gemeinderats, der Kirchengemeinde und Bürgern einstimmig auf. Zudem stimmte das Gremium dafür, die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens gemeinsam mit der Verbundkirchengemeinde Sulz-Holzhausen nicht weiterzuverfolgen. Der evangelischen Verbundkirchengemeinde soll aber bei einer Realisierung des Kinderhaus-Neubaus unter städtischer Trägerschaft das geistliche Betreuungsrecht angeboten werden – im Gegenzug für eine mögliche finanzielle Beteiligung an den Bau- oder Betriebs kosten.

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Erstellt:
20.03.2018, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 20.03.2018, 01:00 Uhr

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