Horb · Gewerbe

Grünes Licht für Rotlichtclub?

Laut einer Ankündigung im Internet eröffnet im Oktober ein Swingerclub in Horb. Die Stadtverwaltung weiß von nichts, und der Betreiber sagt nichts.

24.08.2019

Von Manuel Fuchs

Das ehemalige Offizierscasino steht leer. Jemand möchte irgendwo in Horb einen 1600 Quadratmeter großen Swingerclub mit 18 Räumen und Außenbereich für 400 Personen eröffnen. Darf man hier einen Zusammenhang herbeispekulieren?Archivbild: Karl-Heinz Kuball

Das ehemalige Offizierscasino steht leer. Jemand möchte irgendwo in Horb einen 1600 Quadratmeter großen Swingerclub mit 18 Räumen und Außenbereich für 400 Personen eröffnen. Darf man hier einen Zusammenhang herbeispekulieren?Archivbild: Karl-Heinz Kuball

Pikante Themen machen per Mundpropaganda besonders schnell die Runde: Die Internetpräsenz joyclub.de kündigt an, dass im Oktober der „Swingerclub Pleasure“ (englisch für „Reiz“ oder „Vergnügen“)in Horb eröffnen wird – die Postleitzahl lässt keinen Zweifel: Horb am Neckar ist gemeint. Nähere Informationen, beispielsweise der Betreiber und die Adresse, werden nicht genannt.

Stadtverwaltung weiß von nichts

Die Horber Stadtverwaltung gibt sich auf die Anfrage der SÜDWEST PRESSE überrascht: „Der Stadt Horb sind derzeit weder in gewerbe- noch in baurechtlicher Hinsicht entsprechende Feststellungen oder Anträge bekannt. Es ist auch nicht bekannt, beziehungsweise über die angegebene Internetseite nicht festzustellen, in welchem Ort genau und in welchen Räumlichkeiten eine solche Nutzung stattfinden soll. Insoweit können derzeit auch keine entsprechenden Überprüfungen eingeleitet werden.“ Kurz gesagt: Man weiß von nichts.

Freundlicherweise informiert die Pressestelle der Stadt ausführlich über die juristischen Rahmenbedingungen: Bei einem Swingerclub handele es sich nach einem Leitsatz des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. November 2006 um eine „Einrichtung mit dem Zweck, den Besuchern gegen eine Entgeltpauschale Gelegenheit zu sexuellen Kontakten mit gleich gesonnen Partnern oder Paaren zu bieten, beziehungsweise zu solchen Betätigungen anzuregen“. Die sexuellen Handlungen selbst seien nicht käuflich – was einen Swingerclub von einem Bordell unterscheidet –, sondern es werde ein Entgelt an den Betrieb gezahlt, der die Räume dafür zur Verfügung stellt.

Die Unterscheidung zwischen Swingerclub und Bordell ist insofern relevant, als dass aufgrund einer Verordnung der Landesregierung Baden-Württembergs vom 3. März 1976 Prostitution nur in Gemeinden mit mehr als 35000 Einwohnern erlaubt werden kann; dies ist jeweils Sache der Regierungspräsidien.

Paragraf 1 der Verordnung nennt auch gleich die Gründe für diese Einschränkung: „Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes wird für das ganze Gebiet von Gemeinden bis zu 35000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen.“ Warum Jugendschutz und Anstand in Rottenburg (43723 Einwohner) einen geringeren Stellenwert haben als in Balingen (34217), erklärt die Verordnung allerdings nicht.

Gleichwohl bedürfen, so schreibt die Stadtverwaltung weiter, „Swinger-Clubs hinsichtlich ihrer Zulässigkeit/Zulassungsfähigkeit als bordellartige Betriebe grundsätzlich keiner Abgrenzung zu den Bordellen“. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 2. November 2015 entschieden und ausgeführt: „Bordelle oder bordellartige Betriebe sind als in der sozialen und ökonomischen Realität vorkommende Nutzungen eine Unterart der ‚Gewerbebetriebe aller Art‘ im Sinne des Paragrafen 8 Absatz 2 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung.“ Damit widersprach das BVerwG der Ansicht, es handelt sich bei Swingerclubs um Vergnügungsstätten.

Was das für den Club-Standort bedeutet, macht die Stadtverwaltung in ihrer Antwort explizit: „Bordelle (und damit auch Swinger-Clubs in Anlehnung an die Entscheidung des BVerwG) sind in allen Baugebieten, die – auch – dem Wohnen dienen, also in Kleinsiedlungsgebieten, allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten, weder zulässig noch zulassungsfähig!“

Die F&P GmbH mit Sitz im oberfränkischen Selbitz und weiteren Büros in Leipzig verantwortet – unter anderem – joyclub.de als „stilvolle Erotik-Community mit Herz“ – so die Eigendarstellung. Die Community gehöre „mit mehreren Millionen Mitgliedern zu den führenden Adult-Dating-Portalen Deutschlands“. An oberster Stelle stehen dabei „Sicherheit und Diskretion“, versichert F& P auf seiner Website.

Die Anfrage, wer den geplanten Horber Swingerclub betreiben möchte und wo das geschehen soll, beantwortete F&P nach Rücksprache mit dem Betreiber nicht: „Leider wünscht der Club derzeit keine Kontaktvermittlung. Gern können Sie im Herbst nochmals bei uns anfragen, dann schauen wir, ob es dann besser passt“, heißt es in der Mail.

Raum für Spekulationen

Eine solche Nicht-Antwort lädt zu Spekulationen ein. Das ehemalige Offizierscasino auf dem Hohenberg beispielsweise gehörte dem – im November 2018 getöteten – Immobilienunternehmer Michael Riecher aus Nordstetten. Es besteht Grund zur Annahme, dass seine Erben die Immobiliengeschäfte nicht weiterführen möchten, sondern die Liegenschaften veräußern werden – oder dies sogar bereits getan haben.

Casinogebäude und -gelände könnten die Versprechen einlösen, die joyclub.de im Namen des neuen Clubs, „einem der schönsten Swingerclubs Süddeutschlands am Tore des Schwarzwaldes“ macht: Auf 1600 Quadratmetern sollen 400 Personen Platz haben; 18 Räume und ein Außenbereich sind unter anderem als Merkmale genannt. Das alles ließe sich dort umsetzen.

Allerdings liegt das Casino augenscheinlich am Rand eines Wohngebiets, was eine solche Umwidmung des Gebäudes verbieten würde. Von Umbaumaßnahmen im Sinne der beabsichtigten erotischen Atmosphäre war am gestrigen Freitag nichts zu bemerken – und im Oktober will der Club bereits eröffnen.

Womöglich ist die Spekulation „Casino“ doch zu mutig, und der „Swingerclub Pleasure“ siedelt sich im Heiligenfeld an. Oder im Gewerbegebiet Hohenmühringen. Oder an irgendeiner Ausfallstraße – verkehrsgünstig gelegen.

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Erstellt:
24.08.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 19sec
zuletzt aktualisiert: 24.08.2019, 01:00 Uhr

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