Kreis Freudenstadt · Umwelt

Hilfe für den Wald im Klimawandel

Im Landkreis Freudenstadt werden ab Montag wieder Böden gekalkt.

01.07.2022

Von NC

Der Kalk wird mit Hubschraubern ausgebracht. Bild: Kreisforstamt, Stefan Krämer

Der Kalk wird mit Hubschraubern ausgebracht. Bild: Kreisforstamt, Stefan Krämer

Auf Waldflächen in Grömbach, Dornstetten, Freudenstadt und Loßburg werden ab Montag, 4. Juli, wieder Bodenschutzkalkungen vorgenommen. Die zu kalkenden Waldgebiete umfassen die Gemarkungen Grömbach, Dornstetten und Hallwangen, in Freudenstadt die Bereiche Kienberg, Palmenwald und Lauterbad sowie in Loßburg Teile des Privatwaldes Rodt und Stiftungswälder auf der Markung Schömberg. Je nach Wetterlage wird die Kalkung insgesamt sechs Wochen in Anspruch nehmen.

Begonnen wird parallel in Grömbach und Dornstetten, die Bereiche Freudenstadt und Loßburg folgen dann Ende Juli. Während der Kalkung wird der Waldzutritt aus Sicherheitsgründen eingeschränkt sein.

Die Waldkalkung dient der Gesunderhaltung der Wälder und der langfristigen Stabilisierung der Waldökosysteme. Sie soll dem Wald lebensnotwendige Nährelemente zuführen. Die für die Kalkung vorgesehenen Flächen weisen mittlerweile starke Mangelerscheinungen auf, heißt es in der Pressemitteilung. Schwerpunktmäßig setzt sich das Düngematerial aus den natürlichen Nährstoffen Kalk und Magnesium zusammen. Diese Maßnahme helfe auch zur Verbesserung des Trinkwassers, indem den „sauren Böden“ Kalk zugeführt wird.

Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten die Sperrhinweise beachten, denn es ist mit einem erhöhten LKW-Verkehr aufgrund der Materialanlieferungen sowie gelegentlich mit herabfallenden Klumpen verbackenen Kalkstaubs aus dem Streukübel des Helikopters zu rechnen. Auch wird es zu einer gewissen Staubentwicklung kommen. Schon der nächste Regenschauer wird den Kalkstaub aber in den Boden spülen, wo er auch hin soll.

Die Europäische Union fördert die Bodenschutzkalkung für Waldbesitzende von Waldflächen unter 30 Hektar mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Waldbesitzer von Flächen über 30Hektar werden mit 90 Prozent der Nettokosten gefördert.