Horb · Erinnerung

Horb im Hexen-Rausch

Mit einer Resolution solidarisiert sich die Stadt Horb mit den Opfern der Hexenverfolgung und arbeitet damit ein unrühmliches Kapitel auf.

28.12.2019

Von Dagmar Stepper

An der Stelle des 1936 errichteten Wasserturms stand einst die Horber Richtstätte mit dreischläfrigemGalgen, wo zwei Männer und 98 Frauen, die der Hexerei beschuldigt und verbrannt worden waren. Davor mussten die Beschuldigten etliche Qualen erleiden. Archivbild: Karl-Heinz Kuball

An der Stelle des 1936 errichteten Wasserturms stand einst die Horber Richtstätte mit dreischläfrigem Galgen, wo zwei Männer und 98 Frauen, die der Hexerei beschuldigt und verbrannt worden waren. Davor mussten die Beschuldigten etliche Qualen erleiden. Archivbild: Karl-Heinz Kuball

Es ist ein unrühmliches Kapitel in der Horber Stadtgeschichte: Um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert war die Neckarstadt eine Hochburg der Hexenverfolgung. Zwischen 1558 und 1671 wurden vor dem Horber Stadtgericht mindestens 125 Unschuldige – größtenteils Frauen, aber auch Männer, Jugendliche und sogar Kinder – der Hexerei und Zauberei bezichtigt. Ohne jede Chance auf Verteidigung und einen fairen Prozess wurden sie in der Regel im Luziferturm eingekerkert.

Grausame Folterprozeduren

Die grausamen Folterprozeduren fanden vermutlich im Keller des Rathauses statt. Durch suggestive Befragungen, Drohungen und Gewalt wurden ihnen falsche Geständnisse entlockt und sogenannte „Besagungen“ – die Denunziation vermeintlicher Mittäterinnen – erzwungen. Die Besagung durch eine Gefolterte hatte die Verhaftung des nächsten Opfers zur Folge. Solche von der städtischen Gerichtsbarkeit getragenen Prozessketten endeten in Horb in Massenhinrichtungen von bis zu 13 Frauen. Im betreffenden Zeitraum sind etwa hundert dieser vom Stadtgericht begangenen Justizmorde urkundlich belegbar. Auf dem Horber Marktplatz wurden die belastenden Aussagen laut vorgelesen und die Todesurteile öffentlich verkündet. Selbst wenn die Verurteilten die unter Folter erpressten Geständnisse widerriefen, wurden sie dem Scharfrichter zugeführt. Unter weiterer Drangsalierung und Demütigung transportierte man die Geschundenen in Gitterkarren hinauf zum Kreuzkapellenberg. Auf dem Galgenfeld, wo heute der Wasserturm steht, wurden die Verurteilten durch den Scharfrichter mit dem Schwert enthauptet, was damals als vergleichsweise „humane“ Form der Hinrichtung galt. Als weit sichtbares und abschreckendes Zeichen wurden die Leichname oben bei der Richtstätte verbrannt; ein christliches Begräbnis blieb ihnen verwehrt. Betroffen waren nicht nur Menschen aus der sozialen Unterschicht, Außenseiter und Fremdartige, sondern auch angesehene Bürgersfrauen aus der gehobenen Mittelschicht. Mit Hexenexekutionen ohne Ansehen von Arm und Reich glaubten die Horber Räte sogar, der Gerechtigkeit vorbildlich zu dienen.

Wende mit Christina Rauscher

Dieses dunkle Kapitel wurde erst mit dem aufsehenerregenden Fall der Christina Rauscher langsam geschlossen. Zusammen mit ihrer Mutter wurde die Tochter des späteren Horber Bürgermeisters Martin Gerber und Ehefrau des wohlhabenden Gastwirts Johann Rauscher 1598 erstmals der Hexerei bezichtig. Mit Unterstützung der Innsbrucker Regierung konnte sie sich auf geltendes Recht berufen und zur Wehr setzen. Dem zügellosen blutrünstigen Hexenwahn schob die Landesregierung 1607 bis 1609 mit den Hohenberger Polizeyordnungen einen Riegel vor. Es kam danach nur noch in Einzelfällen zu Gerichtsverfahren wegen Hexerei.

Rehabilitierung der Opfer

Dieses Kapitel wurde in Horb sorgsam aufgearbeitet. Die Geschichte der Hexenverfolgung in der damaligen Grafschaft Hohenberg und im Besonderen im Einzugsbereich der Stadt Horb wurde seit 1993 in den Arbeiten von Dr. Johannes Dillinger unter Mitwirkung des Kultur- und Museumsvereins Horb und des Stadtarchivs Horb erforscht und veröffentlicht. Nur eine öffentliche Resolution – wie von vielen Bürgern gefordert – zur Rehabilitierung der Opfer der historischen Hexenverfolgung fehlte noch. Diese Lücke hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr nun geschlossen (siehe Infokasten). Das Gremium begrüßte diese Resolution einstimmig. „Das war längst überfällig“, betonte SPD-Fraktionschef Thomas Mattes. CDU-Fraktionschef Michael Keßler lobte den „Brückenschlag zur Gegenwart“, der Resolution. „Wir können allenfalls an diese schrecklichen Fehlentwicklungen und Auswüchse in der bewegten Geschichte unseres Gemeinwesens erinnern. Mit dem Gedenken sollte immer die Absicht verbunden sein, eine auch nur ansatzweise Wiederholung derartiger Vorgänge auszuschließen“, lautet der Appell in der Sitzungsvorlage. „Die Resolution ist ein Aufruf zu Toleranz und Wertschätzung“, lobte BiM-Fraktionsvorsitzende Christina Nuß.

Und es ist erst der Anfang, wie Oberbürgermeister Peter Rosenberger betonte. Denn im kommenden Jahr wird sich der Gemeinderat Gedanken über Erinnerungstafeln an den verschiedenen Stätten machen – wie Luziferturm (Hexengefängnis), Rathaus (Folterort), Marktplatz (Verurteilungsstätte) und Wasserturm (Hinrichtungsstätte).

Die Resolution im Wortlaut

Zwischen 1558 und 1671 wurden vor dem Horber Stadtgericht mindestens 125 Unschuldige – größtenteils Frauen, aber auch Männer, Jugendliche und sogar Kinder – der Hexerei und Zauberei bezichtigt. Ohne jede Chance auf Verteidigung und einen fairen Prozess.

In Erinnerung an die unschuldigen Opfer der Hexenverfolgungen um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert verurteilt der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar jede Form von körperlicher und psychologischer Gewalt. Wir ächten Intoleranz, Diskriminierung, Unterdrückung, Ausgrenzung und Rassismus. Wir verpflichten uns gegenüber allen zu respektvollem Umgang und gerechter Behandlung. Die Menschenwürde und die Menschenrechte haben unantastbare Gültigkeit in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft!

Unser Ziel ist nicht, uns von den Gräueltaten, die um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert nachweislich in unserer Stadt geschehen sind, mit würdigen Worten zu distanzieren. Unmöglich erscheint uns auch der Versuch einer Wiedergutmachung nach über 400 Jahren. Wir können weder die gegen alle Vernunft und unser heutiges Rechtsempfinden gefällten Urteile aufheben, noch die Prozesse selbst ungeschehen machen. Stattdessen richtet sich unsere Erklärung und Willensbekundung - unter Berücksichtigung der geschichtlichen Fakten - auf die Gegenwart und die Zukunft, die wir gemeinsam zum Guten gestalten wollen.

Bildung und Wissenschaft stehen heute dem abstrusen Hexenglauben entgegen. Psychosoziale Mechanismen wie Zuneigung und Hass, Ehrgeiz und Gleichgültigkeit, Streben nach Macht oder die Bereitschaft zur Unterordnung wirken in unserer Gesellschaft. Menschliche Grundbedürfnisse und Emotionen bleiben die Triebfedern in unserem Alltag. Frustration und Existenzbedrohung führen noch immer in der Eskalationsspirale zu Gewaltanwendungen, Drohungen, Brutalität, Terror und Mord.

Das politische und ethische Wirken des Gemeinderats der Stadt Horb a. N. hat zum Ziel, durch Bildung, Aufklärung und Erinnerung den Nährboden für Ausgrenzung, Unrecht und Gewalt zu entziehen. Wir wollen aus der Geschichte lernen und die gewonnenen Einsichten und Erkenntnisse an unsere nachfolgenden Generationen weitergeben.

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Erstellt:
28.12.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 48sec
zuletzt aktualisiert: 28.12.2019, 01:00 Uhr

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