Horb/Karlsruhe · Justiz

Horber Friedhofssatzung für Karlsruher Richter „unstrittig“

Der Streit einer Nutzerin des Ruhewaldes mit der Stadt Horb über die Zulässigkeit von Grabschmuck ist bis vor das Verwaltungsgericht eskaliert.

01.12.2020

Von Manuel Fuchs

Bis auf wenige Ausnahmen soll im Nordstetter Ruhewald der Charakter eines Waldes erhalten bleiben. Bild: Karl-Heinz Kuball

Bis auf wenige Ausnahmen soll im Nordstetter Ruhewald der Charakter eines Waldes erhalten bleiben. Bild: Karl-Heinz Kuball

Die Elfte Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verhandelte am gestrigen Montagnachmittag über die Klage einer Ruhewald-Nutzerin gegen die Stadt Horb. Streitgegenstand war eine Info-Broschüre zum Nordstetter Ruhewald, worin die Stadt – im Widerspruch zu ihrer eigenen Satzung – Schmuck auf Gräbern für zulässig erklärt hatte. Hierauf berief sich die Klägerin, deren Dekorationen auf dem Grab ihres verstorbenen Gatten mehrfach mit Verweis auf die Satzung abgeräumt worden waren.

Die Aussichten auf einen einvernehmlichen Verlauf der Verhandlung waren gering. Die SÜDWEST PRESSE erreicht den Sohn der Klägerin kurz vor Mittag telefonisch, und der zeigte sich kampfbereit: Horbs Bürgermeister Zimmermann habe das gegen den Kläger verhängte Haus- und Betretungsverbot höchstpersönlich zurückgezogen.

Aber als Friedensangebot genügt ihm das nicht: „Solange sich der Herr“ – gemeint war Bürgermeister Zimmermann – „nicht öffentlich bei meiner Mutter entschuldigt, ist er bei mir nicht von der Angel. Das kann er mit irgendwem machen, aber nicht mit einer Verheirateten ‚von Hacht‘ und nicht mit einem Geborenen ‚von Hacht‘!“ Außerdem stehe der Familie eine Entschädigung sowie die Erstattung der Anwaltskosten durch die Stadtverwaltung zu; von Hacht bezifferte die fragliche Summe auf 3500 Euro.

Verbot nicht verlängert

Ralph Zimmermann bestätigte am Nachmittag nach der Verhandlung, das ohnehin ausgelaufene Betretungsverbot für den Ruhewald in Nordstetten, das die Stadt gegen Sven von Hacht verhängt hatte, sei nicht verlängert worden. Es habe keine neuen Fälle von unerlaubt angebrachtem Grabschmuck gegeben, die eine Verlängerung gerechtfertigt hätten. Von einer Entschädigung oder einer Kostenübernahme durch die Stadt wusste Zimmermann, den die SÜDWEST PRESSE auf dem Rückweg vom Karlsruher Gericht erreichte, nichts. Auch wollte die Pressestelle der Horber Stadtverwaltung von Hachts Darstellung in puncto Geldfluss weder bestätigen noch dementieren, die genannte Summe blieb ebenfalls unkommentiert.

Prozess ohne Spektakel

Zum Verlauf der Verhandlung in Karlsruhe erklärte Zimmermann, es sei „im Wesentlichen gar nichts passiert“. Richter Dr. Matthias Burs habe zunächst pflichtgemäß der Klägerin dabei geholfen, die für einen Zivilprozess formulierte Klageschrift auf die Anforderungen des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht umzuformulieren.

„Der Sachverhalt wurde noch einmal erörtert“, sagte Zimmermann, „vom Satzungsbeschluss des Gemeinderats 2016 bis zu diesem Merkblatt“. Die Satzung habe Richter Dr. Matthias Burs für unstrittig befunden, der Horber Gemeinderat hatte sie zudem unlängst bekräftigt.

Entscheidung folgt schriftlich

Offen geblieben sei in Karlsruhe lediglich die Frage, ob die Ruhewald-Broschüre, welche Grabschmuck in bestimmtem Maße für zulässig erklärt hatte, Bestandteil des Vertragswerks geworden sein könne. Einen Urteilsspruch gab es beim Montagstermin nicht. Den wird das Gericht nach einer weiteren Beratung den Parteien schriftlich zustellen, und zwar zeitnah.

„An und für sich ist gar nichts passiert“, schloss Zimmermann seine Darstellung der Verhandlung vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht. Deshalb ergebe sich für die Stadtverwaltung auch keine akute Handlungspflicht.

Sven von Hacht war, entgegen seiner Zusage, nach dem Verhandlungstermin bis Redaktionsschluss nicht mehr telefonisch zu erreichen, um seine Einschätzung der Situation der Verhandlung und die Schlussfolgerungen daraus zu schildern.

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Erstellt:
01.12.2020, 04:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 30sec
zuletzt aktualisiert: 01.12.2020, 04:00 Uhr

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