Neckarbad

Horber Stadtverwaltung kassiert vor Gericht einen Dämpfer

Die Rottweiler Zivilkammer hält die Schadenersatz-Forderung von 1,4 Millionen Euro gegen den Neckarbad-Architekten Bernhard Eberhard für viel zu hoch.

02.12.2022

Von Manuel Fuchs

Schäden an Becken und Gebäude erforderten eine tiefgreifende und langwierige Sanierung des Horber Neckarbads. Bild: Benjamin Breitmaier

Schäden an Becken und Gebäude erforderten eine tiefgreifende und langwierige Sanierung des Horber Neckarbads. Bild: Benjamin Breitmaier

Die Horber Stadtverwaltung ist vorläufig mit ihrem Vorhaben gescheitert, den Architekten des Neckarbads wegen Baumängeln über 1,4 Millionen Euro in Haftung zu nehmen.

Fünfjahresfrist verstrichen

Die Zivilkammer des Landgerichts Rottweil unter dem Vorsitz des Richters Michael Zange sah bei einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag die Frist als verstrichen an, binnen derer Baumängel geltend gemacht werden können: Sie beträgt fünf Jahre, die Schäden wurden 2019 bemerkt und dokumentiert. Damit wären nur noch Mängel aus der Sanierung 2015 abgedeckt, die Ursachen der jüngsten Schäden sieht die Stadt jedoch in Arbeiten aus dem Jahr 2010.

Anwalt Michael Walker, der die Horber Stadtverwaltung in dieser Sache vertritt, beruft sich allerdings nicht auf die Mängelhaftung, die der Fünfjahresfrist unterliegt, sondern führt die sogenannte Sekundärhaftung ins Feld.

Der Architekt Bernhard Eberhard und sein Anwalt Lukas Beck weisen diese Darstellung ebenso wie alle weiteren Vorwürfe von sich. Sie sehen andere Personen in der Verantwortung: den Badleiter, der die Becken falsch befüllt haben soll, wodurch sich die Fliesen lösten, und einen Dachdecker, auf dessen fehlerhafte Arbeit der Wassereinbruch an der Zwischendecke zurückzuführen sei.

Bedenkzeit bis März

Ferner sei es, wie der Architekt betont, fragwürdig, aus Abbruchmaterial ein Gutachten erstellen zu lassen, auf dessen Basis er belastet werde. Richter Zange schlägt nach der Anhörung einen Vergleich vor: Statt der geforderten 1,4 Millionen Euro soll Eberhard der Stadtverwaltung 170000 Euro überweisen. Beide Parteien haben bis 15. März 2023 Zeit, diesen Vergleich anzunehmen.

Stimmt eine Partei nicht zu, tritt kann die Beweisaufnahme beginnen, und über die Verantwortung des Architekten wird möglicherweise ein Urteil fallen. Dabei ist nur eine Sache sicher: Es wird mehr Zeit beanspruchen und weitere Kosten verursachen.

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Erstellt:
02.12.2022, 13:31 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 02.12.2022, 13:31 Uhr

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