Satire muss nicht absolut sein

Im Finale der „Zeit“-Debatte ging es im Museum um den Fall Böhmermann

Es war ganz richtig von der Bundesregierung, das Strafverfahren wegen Majestätsbeleidigung gegen Jan Böhmermann zuzulassen – diese Meinung jedenfalls vertrat das Sieger-Team beim Finale der Süddeutschen „Zeit“-Debattiermeisterschaft am Sonntag.

26.04.2016

Von Miri Watson

Tübingen. „Eine aufgeklärte Gesellschaft braucht engagierte Debatten und Menschen, die in der Lage sind, diese zu führen“, sagte Andreas Narr, Leiter des Tübinger SWR-Studios und Ehrenjuror beim Finale der „Zeit“-Hochschul-Debatte am Sonntag im Silchersaal des Museums, in seinem Grußwort.

Am Wochenende waren insgesamt 36 Teams aus Süddeutschland und den angrenzenden deutschsprachigen Ländern zusammengekommen, um sich beim Debattieren zu messen. Zu unterschiedlichen Themen aus Politik, Kunst und Gesellschaft galt es Argumente zu finden – durchaus auch mal für eine Position, die von den Debattierenden im echten Leben niemals so vertreten worden wäre.

Für das Finale hatten sich dann vier Teams qualifiziert – darunter auch das Tübinger Team vom Verein „Streitkultur“. Erst 15 Minuten vor Beginn der Debatten erhielten die Redner/innen das Thema. Es hatte den etwas sperrigen Titel: „Dieses Haus bereut die Entscheidung der Bundesregierung, im Falle Jan Böhmermann, der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen und somit der türkischen Regierung dem Strafverlangen statt zu geben“.

Die Unterscheidung muss die Justiz treffen

„Dieses Haus“, das waren in diesem Falle die beiden Teams, die als die „Regierung“ diskutierten: Das Team aus Wien und jenes aus St. Gallen. Argumente für die „Opposition“ brachten das Tübinger Team und das Gewinner-Team aus Heidelberg.

Ganze sieben Minuten hatte jede Rednerin und jeder Redner für die eigenen Argumente und um auf die Zwischenfragen der anderen Seite zu antworten. Ingo Bandhauer aus Wien sprach für die eröffnende Regierung. Ein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung sei heute nicht mehr zeitgemäß, argumentierte Bandauer, und der Paragraf 103 sei obsolet; ohnehin würde der Passus ja demnächst abgeschafft, insofern hätte die Bundesregierung nur aufgrund des „relativ faulen Deals mit der Türkei in der Flüchtlingsdebatte“ ihre Entscheidung getroffen.

„Wir alle hier können gegen dieses Gesetz sein“, erwiderte Julius Steen vom Sieger-Team aus Heidelberg, „Aber solange es dieses Gesetz gibt und solange es verfassungskonform ist, muss es angewandt werden“.

Zudem sei es der Bundesregierung auch gar nicht möglich gewesen, anders zu entscheiden, da das Nicht-Zustimmen zum Strafverfahren schon eine juristische Entscheidung über den Inhalt des Gedichtes sei – nämlich die, dass eben keine Beleidigung vorliege. „Die Unterscheidung, ob es sich um Kritik oder eine Beleidigung handelt, muss die Justiz treffen“, so der Heidelberger.

Knapp 200 Gäste galt es, mit den besten Argumenten zu überzeugen. „Im Gegensatz zur Diskussion ist die Debatte nicht auf einen Kompromiss aus“, erklärte Lennart Lokstein. Er ist Mitglied des Tübinger Debattiervereins „Streitkultur“, von dem die Veranstaltung auch ausgerichtet wurde.

Und während Steen und sein Mitstreiter Peter Giertzuch den Meistertitel als Team holten, wurde „Streitkultur““-Mitglied Konrad Gütschow von der Ehrenjury als bester Finalredner ausgezeichnet.

Konrad Gütschow argumentierte ebenfalls für die Opposition: „Satire muss nicht zwingend absolut sein“, so der Tübinger. Die Frage sei doch wohl folgende: Würde man in Böhmermanns Gedicht den Namen „Erdogan“ durch „Obama“ ersetzen – würden die Leute dann immer noch sagen, dass Satire alles darf?“