Nahversorgung

Immer noch uneinig

Der Bebauungsplan „Stuttgarter Straße“ geht in die dritte öffentliche Auslegung. Die Änderungen sind vor allem textlicher Natur.

13.12.2017

Von Dunja Bernhard

An der Stuttgarter Straße soll ein Verbrauchermarkt, eine Edeka-Filiale, entstehen. Doch wegen Uneinigkeiten mit einem benachbartenUnternehmer muss der Bebauungsplan bereits ein drittes Mal ausgelegt werden. Bild: Wilke

An der Stuttgarter Straße soll ein Verbrauchermarkt, eine Edeka-Filiale, entstehen. Doch wegen Uneinigkeiten mit einem benachbarten Unternehmer muss der Bebauungsplan bereits ein drittes Mal ausgelegt werden. Bild: Wilke

An der Stuttgart Straße in Eutingen will die Edeka-Gruppe einen Verbrauchermarkt ansiedeln. Zahlreiche Hürden auf dem Weg zu einem Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 1400 Quadratmetern sind genommen (die SÜDWEST PRESSE berichtete mehrfach). Die Einwände gegen den Bebauungsplan kommen vor allem von einem Anlieger, der sich durch einen Rechtsanwalt beraten lässt. „Um auf der sicheren Seite zu sein“, wie Bürgermeister Armin Jöchle am Montag im Bezirksbeirat formulierte, wird die Gemeinde den Bebauungsplan ein drittes Mal öffentlich auslegen.

Es sind vor allem Formulierungsänderungen, die nach den Einwänden aus der zweiten öffentlichen Auslegung eingearbeitet wurden. „Nichts dramatisches“, so Jöchle. Die Forderung des Anliegers, von der Aufstellung des Bebauungsplans ganz abzusehen, nimmt die Gemeinde weiterhin zur Kenntnis. Die Stichstraße von der Bundesstraße zum Verbrauchermarkt und somit auch zum gegenüberliegenden Baugeschäft könne nicht wie gefordert als private Verkehrsfläche ausgewiesen werden, betonte Jöchle erneut. „Von einer Privatstraße darf nicht auf eine Bundesstraße aufgefahren werden.“

Verhandlungen verweigert?

Der Bürgermeister vermutet hinter den Einwendungen ein anderes Ziel, als die konkret genannten Punkte. Denn der Anlieger wird für die geplante und dann erstmals erschlossene Straße anteilig an den Erschließungskosten beteiligt werden. Für den Betreiber des Verbrauchermarkts sind die Erschließungskosten im Grundstückspreis enthalten. Sie belasten, wie vom Einwender vorgebracht, die Allgemeinheit nicht, sagte Jöchle.

Durch die Ausweisung des Gebiets zwischen Uhlandweg und Mörikeweg als Mischgebiet erführen die Grundstücke zumindest für den Gewerbetreibenden dort eine Aufwertung, so Jöchle. Er befürchtet dennoch, dass der Grundstückseigentümer mit der Verwaltung keine Verhandlungen führen wird, über die Abgabe eines Randstreifens, damit dort der im Bebauungsplan vorgesehene Gehweg gebaut werden kann.

Eröffnung jetzt schon verschoben

Noch ist der Bebauungsplan nicht als Satzung beschlossen. Zuerst muss noch das Ergebnis der dritten Auslegung abgewartet werden. Wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist, könne notfalls über eine Enteignung diskutiert werden, stellte Jöchle in Aussicht. „Dann können wir den Gehweg an der Bundesstraße eventuell erst später bauen.“

Sobald jedoch der Bebauungsplan als Satzung beschlossen ist, kann die Edeka-Gruppe einen Bauantrag einreichen und „auch davon ausgehen, dass dieser positiv beschieden wird“, sagte Jöchle.

Ein Normenkontrollverfahren, also eine beantragte Prüfung des Bebauungsplans bei Gericht, würde zunächst keine weitere Verzögerung bringen. Beim Eröffnungsdatum des Verbrauchermarkts musste der Schultes allerdings zurückrudern oder vielmehr einige Monate draufgeben. „Weihnachtseinkäufe 2018“ hatte er den Einwohnern bisher in Aussicht gestellt. „Es wird wohl frühestens für den Osterhas‘ 2019 reichen“, sagt er am Montag.

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Erstellt:
13.12.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 15sec
zuletzt aktualisiert: 13.12.2017, 01:00 Uhr

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