Abfallentsorgung

In Stuttgart soll bald verbrannt werden

Keine finale Lösung, aber Hoffnung gibt es in der HBCD-Debatte.

20.10.2016

Von itz

Groß war der Aufschrei von Handwerks- und Entsorgungsbetrieben, dass Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, seit dem 30. September als gefährlicher Abfall gelten und somit nur noch gesondert verbrannt werden dürfen (wir berichteten). Eine Sitzung am Dienstag war die Hoffnung, dort trafen Umweltministerium und die Betreiber der Anlagen aufeinander.

Und sie brachte immerhin einen Lösungsansatz: Die Abfallverbrennungsanlage in Stuttgart-Münster ist bereit, die erforderliche Genehmigung für die Verbrennung gefährlicher Abfälle zu beantragen – und auch technisch dazu in der Lage. „Die wissen, dass Eile geboten ist“, sagt Thomas Leichtle, der Geschäftsführer des Zweckverbandes Abfallwirtschaft (ZAV) für die Landkreise Tübingen und Reutlingen. Der Zusatz, dass die Verbrennungsanlage in Stuttgart nur den regionalen Markt bedienen möchte, schließe Tübingen nicht aus. Davon gehe er aus, sagt Leichtle, weil die Abfälle schon bislang in der Stuttgarter Verbrennungsanlage behandelt wurden.

Als zweite Anlage in Baden-Württemberg will Mannheim ebenfalls gefährlichen Abfall entsorgen. Allerdings bedarf es dort noch der Zustimmung der Standortkommune. Die Verbrennungsanlagen in Böblingen, Eschbach und Göppingen verzichten aller Voraussicht nach auf die Genehmigung, diese gefährlichen Abfälle behandeln zu dürfen. Alleine die Antragsstellung ist ein aufwendiger Prozess.

Leichtle wertet die Resultate der Sitzung als „positives Signal“. Darauf lasse sich aufbauen. Auch wenn es keine sofortige Lösung gab, so sei immerhin eine in Sicht. Der Landkreistag, bei der Sitzung durch den stellvertretenden Geschäftsführer Alexis von Komorowski vertreten, strebt eine Revision des „Maßgabebeschlusses“ des Bundesrats zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung an. Allerdings habe das Ministerium wenig Bereitschaft gezeigt, über diesen Lösungsweg zu diskutieren.

Verdünnung als Lösung?

Eine Lösung könnte sein, die HBCD-haltigen Abfälle für eine gewisse Zeit in dafür zugelassenen Abfallbehandlungsanlagen zu verdünnen, bis diese als ungefährliche Abfälle gelten und auf demselben Weg wie vor dem 30. September entsorgt werden können. Problem: Einige Behandlungsanlagen dürfen größere HBCD-Mengen gar nicht annehmen und bräuchten dafür erst einmal eine Genehmigung.