Empfingen · Verkehr

In den Kurven lauert Gefahr

Mit jedem Unfall auf der Kreisstraße 4767 Richtung Mühlheim wird die Frage aktuell, warum die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dort nicht beschränkt ist.

16.06.2020

Von Manuel Fuchs

Dieser Warnhinweis könnte sich prominenter darstellen.

Dieser Warnhinweis könnte sich prominenter darstellen.

Die K 4767 verlässt die Ortschaft Empfingen nach Süden als Mühlheimer Straße, überquert nach 200 Metern die Grenze in die Gemarkung Sulz, gleichzeitig in den Landkreis Rottweil und den Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg, heißt ab dort K5500 und kommt in Sulz-Mühlheim als Empfinger Straße an.

Auf der Gefällstrecke dazwischen liegen, von Empfingen aus betrachtet, fünf Kurven, beginnen mit einer Rechts-links-Kombination. Schilder warnen vor Viehtrieb und kurvenreicher Strecke auf 700 Metern. Der Hang auf der rechten Seite schränkt den Blick ein. Die Kurvenradien sind uneinheitlich, die Rechtskurve wird in ihrem Verlauf zu allem Überfluss enger.

Strecke ohne Tempolimit

Zwar müssen Fahrzeuglenker ihre Geschwindigkeit stets den Verhältnissen anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist an dieser Stelle jedoch nicht beschränkt, formal gelten, wie auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, 100 Stundenkilometer als Limit – und es kommt es dort immer wieder zu Unfällen. Keine Statistik erfasst die kritischen Momente, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer die Kurvenkombination falsch einschätzt, zur Korrektur auf die Gegenspur ausweicht und unerwartet Gegenverkehr hat.

Gegenverkehr taucht auf der Strecke zwischen Empfingen und Sulz-Mühlheim mitunter überraschend auf. Bilder: Manuel Fuchs

Gegenverkehr taucht auf der Strecke zwischen Empfingen und Sulz-Mühlheim mitunter überraschend auf. Bilder: Manuel Fuchs

Ein Selbstversuch im Kleinwagen auf regennasser Straße zeigt: Mit 50 Stundenkilometern liegt die Strecke noch in der Komfortzone von Fahrer und Fahrzeug, 60 Stundenkilometer bringen die Reifen bereits an ihre Haftgrenze.

Wer wäre zuständig, dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung einzurichten – und was spricht dagegen, dies zu tun? Die SÜDWEST PRESSE ging diesen Fragen bei den Kommunen Empfingen und Sulz, den Landkreisen Freudenstadt und Rottweil sowie den Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg auf den Grund.

Irene Feilhauer, Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe, verwies an die Unteren Verkehrsbehörden, also die Landratsämter. Empfingens Bürgermeister Ferdinand Truffner antwortete ähnlich: „Hier ist die Straßenbehörde des Landkreises Freudenstadt beziehungsweise ab der Kreisgrenze Rottweil zuständig. Eine Tempobeschränkung wäre auch in unserem Sinn. Aber wir können als Gemeinde sehr wenig ausrichten.“

Für das Landratsamt Freudenstadt schrieb Marlene Krech: „Laut meinen Informationen liegt die Zuständigkeit für diese Straße bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Horb.“ Das Landratsamt überträgt einige seiner Aufgaben an die Großen Kreisstädte Horb und Freudenstadt. Da Empfingen der Verwaltungsgemeinschaft Horb angehört, ist diese auch für die K4767 zuständig.

Aus Horb antwortet Inge Weber: „Nach Information der Polizeidirektion Pforzheim ereigneten sich sämtliche Unfälle auf einem Teilstück, welches auf Gemarkung Sulz, also im Landkreis Rottweil liegt.“ Daher seien die Unfälle vom Landratsamt Rottweil zu untersuchen. Sofern man dort verkehrsrechtliche Maßnahmen schon auf einem Teilstück im Landkreis Freudenstadt für sinnvoll und notwendig erachte, würde die Stadt Horb beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen.

Und was sagen die Rottweiler Behörden? Brigitte Stein aus dem Büro des Landrats ist die Straße ein Begriff: „Der kurvige Teil liegt im Landkreis Rottweil.“ Die Straßenverkehrsbehörde stehe bereits im Kontakt mit der Polizei. Mögliche Maßnahmen zur Unfallvermeidung könnten nach der nächsten Verkehrsschau ins Auge gefasst werden.

Mögliche Maßnahmen

Volker Fehrenbacher, Sachgebietsleiter der Rottweiler Straßenverkehrsbehörde, kündigt die nächste Verkehrsschau in Sulz für Montag, 6. Juli, an. Dass sie allerdings eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach sich ziehen wird, bezweifelt er: „Das ist eine Möglichkeit, aber nicht das erste Mittel der Wahl.“ Ein Tempolimit sei möglicherweise angreifbar: Zum einen könnte der Autofahrer annehmen, die Strecke sei unter allen Umständen mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit sicher zu bewältigen. Zum anderen könne man unterstellen, es werde der Gefahrenlage nicht gerecht. Zunächst sei daher zu prüfen, ob andere Maßnahmen ebenfalls zum Ziel führen und weniger in die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Verkehrsteilnehmers eingreifen. Fehrenbacher kann sich beispielsweise vorstellen, den Warnhinweis „kurvige Strecke“ auf eine Trägerplatte aufzubringen und in der ersten Kurve Leittafeln zu platzieren.

Immerhin haben die zuständigen Behörden das Problem im Blick. Bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen nach der Verkehrsschau im Juli tatsächlich zu weniger Unfällen und Fast-Unfällen zwischen Empfingen und Sulz-Mühlheim führen.

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Erstellt:
16.06.2020, 18:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 55sec
zuletzt aktualisiert: 16.06.2020, 18:00 Uhr

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