Tübingen

Verpackungssteuer: Stadt informiert die Betriebe

Die Stadt geht in den nächsten Wochen auf die Betriebe zu.

20.09.2021

Von slo

Müll vor Idyll: Die Schattenseite der sonnigen Tage auf der Tübinger Neckarbrücke. Bild: Jonas Bleeser

Müll vor Idyll: Die Schattenseite der sonnigen Tage auf der Tübinger Neckarbrücke. Bild: Jonas Bleeser

Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen: Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Zahlen müssen die Steuer die Händler, die Take-away-Gerichte und „Coffee to go“ in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Ziel ist es, den Verpackungsmüll in Tübingen deutlich zu reduzieren und so die Umwelt zu schützen.

Die Verpackungssteuer betrifft unter anderem Gaststätten und Restaurants, Cafés und Imbissläden, Bäckereien und Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, wenn sie Einwegverpackungen verkaufen. Damit sich die Betreiber darauf einstellen können, erhalten in diesen Wochen rund 476 Tübinger Betriebe ein Informationspaket. Darin enthalten sind eine Broschüre mit der Satzung sowie Fragen und Antworten zur Verpackungssteuer, ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen und eines zu Mehrwegsystemen, für die man eine Förderung von der Stadtverwaltung bekommen kann – beispielsweise für eine Geschirrspülmaschine oder durch die Übernahme der Gebühren für ein betriebsübergreifendes Mehrwegsystem.

Außerdem bietet die Stadtverwaltung den Betrieben in den kommenden Wochen vier Infoveranstaltungen zur Verpackungssteuer im Rathaus an. Und es sind Rundgänge durch die Stadt geplant, bei denen die Mitarbeiterinnen der Fachabteilung Steuern das persönliche Gespräch suchen und Fragen rund um die Verpackungssteuer beantworten. Alle Informationen sind auch auf der städtischen Internetseite abrufbar.