Fußball

Juristischer Blick auf die Spielerberater

Oberlandesgericht entscheidet: Provisionen für eine Vermittlung von Minderjährigen unzulässig. Urteil ist noch anfechtbar.

01.12.2021

Von dpa

Frankfurt. Müssen sich Agenten im Fußball dem Verbandsrecht unterordnen – oder dürfen sie nach dem Grundsatz der freien Marktwirtschaft agieren? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dazu geurteilt. Der Streitfall könnte noch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen.

Die Rechte und Pflichten von Spielerberatern im Milliarden-Geschäft Profifußball werden Vereine und Verbände also weiter beschäftigen. Das OLG hat am Dienstag Teile des DFB-Reglements für Spielervermittler für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und der Spielerberater-Agentur Rogon von Roger Wittmann traf der Kartellsenat des OLG. Klar ist aber auch: Provisionen für die Vermittlung von minderjährigen Talenten dürfen die Berater weiter nicht kassieren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum BGH zugelassen.

Millionen an Honoraren

Fast 200 Millionen Euro gab die Bundesliga 2019/2020 für Spielerberater aus. Ihr Agieren ist nach Ansicht von Kritikern längst aus dem Ruder gelaufen. Kläger Wittmann berät unter anderen Stars wie Julian Draxler, Roberto Firmino, Marcel Sabitzer und Thilo Kehrer. Sein Anwalt beruft sich auf den Grundsatz des freien Wettbewerbs und darauf, dass seine Branche rein wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehe.

Die Deutsche Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) hatte die Klage ihres Mitglieds Wittmann unterstützt. Der Weltverband Fifa stellt sich gerade beim Transferwesen neu auf und will die vor fünf Jahren gelockerten Vorschriften für Spielerberater wieder verschärfen. Dabei könnten auch Provisionen gedeckelt werden. dpa