Kommentar übers Telefonieren mit dem Handy beim Autofahren

Justitia mit Videobrille

Polizei und Gerichte können einem fast leid tun, mit welchen Mitteln sie die Einhaltung des Verbots unterstützen sollen, während des Autofahrens mit dem Handy oder Smartphone zu telefonieren.

25.01.2017

Von Gert Fleischer

Haben die Ertappten eine Rechtsschutzversicherung, legen sie Einspruch ein und lassen Staat und Justiz machen. Die müssen ja beweisen, dass der Autofahrer wirklich telefoniert hat. Den Verkehrssündern geht es eher um den drohenden Punkt in Flensburg als um die 60 Euro Bußgeld. Denn seit der Reform des Bußgeldkatalogs vor knapp drei Jahren wird der Führerschein bei 8 Punkten entzogen, zuvor bei 18...

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