Kreispolitik

„Kann rückwärts gewandte Diskussion nicht verstehen“

Nach den kommunalpolitischen Instanzen in Horb äußert sich Landrat Dr. Klaus Michael Rückert zu der von Daniel Wochner ausgelösten Debatte um einen Austritt aus dem Kreis Freudenstadt.

10.11.2016

Von nc

Dr. Klaus Michael Rückert sieht gute Chancen für den Landkreis Freudenstadt – mit Horb. Bild: Kuball

Dr. Klaus Michael Rückert sieht gute Chancen für den Landkreis Freudenstadt – mit Horb. Bild: Kuball

Nachdem sich die Vertreter des Horber Gemeinderates und Oberbürgermeister Peter Rosenberger zum Vorstoß von Gemeinderat Daniel Wochner bezüglich der Theorie, einen Austritt aus dem Landkreis Freudenstadt nach dem Vorbild in Bad Herrenalb anzustreben, geäußert haben, nimmt auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE nun auch Landrat Dr. Klaus Michael Rückert Stellung. Wir drucken sein Statement nachfolgend im Wortlaut ab.

„Nicht nur, weil ich Landrat des Landkreises Freudenstadt bin, sondern vor allem aus der Überzeugung heraus, dass unser Landkreis gute Perspektiven hat und die Stadt Horb und ihre Bürgerschaft bei uns sehr gut aufgehoben sind, kann ich diese rückwärts gewandte Diskussion nicht verstehen.

Der ländliche Raum hat eine gute Zukunft, wenn die Infrastruktur stimmt, und hier sind wir auf einem sehr guten Weg.

Der Ausbau des Bundesstraßennetzes im Landkreis und die Anbindung an die A 81 konnten dank des Einsatzes aller politischen Kräfte hoch eingestuft werden. Nicht zuletzt durch den Schulterschluss aller politischen Akteure im gesamten Kreis ist die Hochbrücke Horb das am weitesten fortgeschrittene Projekt.

Daneben haben wir zahlreiche infrastrukturelle Weichen gestellt: so engagiert sich der Landkreis im langfristig zukunftsfähigen Ausbau eines Glasfasernetzes, und wir investieren erhebliche Mittel in die Modernisierung der Beruflichen Schulen und entwickeln diese weiter, wie die im vergangenen Jahr abgeschlossene Sanierung der Beruflichen Schule in Horb und die Einrichtung eines zusätzlichen Beruflichen Gymnasiums seit dem Schuljahr 2012/2013 beweisen.

Im Gesundheitswesen hat Horb in der Tat Einschnitte hinnehmen müssen. Es ist und bleibt jedoch das Ziel des Landkreises, auch in diesem Bereich das Machbare möglich zu machen.

Die Kreissparkasse investiert derzeit erhebliche Mittel in die Modernisierung ihres Beratungszentrums in Horb. Dort wird in wenigen Monaten das modernste Kundenzentrum der Kreissparkasse Freudenstadt in Betrieb gehen.

Gleichzeitig ist die Landkreisverwaltung in Horb bürgernah vor Ort vertreten: Kreisvolkshochschule, Kreismedienzentrum, Kreisforstamt, Jugendamt und die Zulassungsstelle haben Außenstellen in der Stadt.

Der Campus Horb der Dualen Hochschule Stuttgart hat sich hervorragend entwickelt, dort werden derzeit 1000 Studenten ausgebildet. Der Landkreis unterstützt die Stadt Horb schon seit Jahren in ihren Bestrebungen um eine Eigenständigkeit des Standorts Horb. Die Leistungsfähigkeit unseres Öffentlichen Personennahverkehrs zeigt auch das erst vor wenigen Jahren eingeführte Studententicket, das derzeit vor allem den in Horb Studierenden zugutekommt. Durch die Einrichtung des neuen Hochschulcampus in Freudenstadt wird die Bildungslandschaft im Landkreis Freudenstadt weiter bereichert.

Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass die Stadt Horb und ihre Stadtteile langfristig auch von der Strahlkraft des landesweit einzigen Nationalparks profitieren werden.

Weiterer Pluspunkt ist, dass der Landkreis fast flächendeckend in zwei „Leader“-Kulissen vertreten ist, die Stadt Horb und ihre Stadtteile werden im Rahmen der „Leader“-Kulisse Oberer Neckar nicht unerheblich an Fördermitteln teilhaben können.

Auch hat die kürzlich stattgefundene Katastrophenschutzvollübung gezeigt, dass in diesem Bereich, wie auch auf Vereins- und Verbandsebenen, sehr gute Strukturen etabliert wurden und die landkreisweite Zusammenarbeit hervorragend funktioniert.

Selbstverständlich bin ich jederzeit zu Gesprächen mit Herrn Oberbürgermeister Rosenberger über die Unterstützung der Weiterentwicklung der Stadt Horb und ihrer Stellung innerhalb des Landkreises bereit.

Die positive Entwicklung aller Städte und Gemeinden im Kreis ist für mich ein zentrales Anliegen, weshalb ich schon immer kontinuierlich in Gesprächen mit OB Rosenberger und allen Bürgermeistern des Landkreises über viele gemeinsame Themen bin.“

Rechtliche Hintergründe

Zur rechtlichen Seite eines möglicherweise denkbaren Austrittswunsches der Stadt Horb aus dem Kreis Freudenstadt ist Folgendes festzuhalten.

Erforderlich ist eine Entscheidung durch den baden-württembergischen Landtag. Voraussetzung ist die Einbringung einer entsprechenden Gesetzesvorlage durch das Innenministerium. Ein Antrag diesbezüglich wäre durch die Stadt Horb zu stellen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Gemeinderat.

Alternativen wären ein Bürgerentscheid nach §21, Abs. 1 der Gemeindeordnung, wobei der Gemeinderat den Bürgerentscheid beschließen müsste.

Eine zweite Alternative wäre ein Bürgerbegehren, wie es auch in Bad Herrenalb zugrunde lag. Dies müsste aus der Bürgerschaft heraus initiiert werden. Über die Zulässigkeit entscheidet auch hier der Gemeinderat. Der Anteil der mehrheitlich abgegebenen Stimmen bei einem Bürgerbegehren muss mindestens 20 Prozent der Bevölkerung betragen, um Gültigkeit zu haben.

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Erstellt:
10.11.2016, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 10.11.2016, 01:00 Uhr

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