Gericht

Kein Erfolg in der Berufungsverhandlung

Drei Monate Haft wegen Fahrens ohne Führerschein für einen Freudenstädter.

23.03.2019

Von icks

Keinen Erfolg hatte ein 25-Jähriger aus Freudenstadt bei der Berufungskammer am Rottweiler Landgericht. Als doppelter Bewährungsbrecher muss er die vom Amtsgericht Freudenstadt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängten drei Monate Haft absitzen. „Die Berufung wird verworfen, die Kosten trägt der Angeklagte“, erklärte der Vorsitzende der 11.Kleinen Strafkammer nach der über zweistündigen Verhand...

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