Neujahrsfeier

Kein Feuerwerk in der Tübinger Altstadt

An Silvester gilt in weiten Teilen der Tübinger Innenstadt Knallverbot. Polizei und Ordnungsamt haben Kontrollen angekündigt.

27.12.2016

Von Lorenzo Zimmer

2007 durfte auf der Neckarbrücke noch geknallt werden.Archivbild: Sommer

2007 durfte auf der Neckarbrücke noch geknallt werden.Archivbild: Sommer

„Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben in der Silvesternacht in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen“, schreibt die Pressestelle der Stadt in einer Mitteilung. Denn wie in den Vorjahren gilt in der Altstadt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen.

Verboten ist jegliche Pyrotechnik ab Klasse 2, also solche, die auch von nicht als Pyrotechnikern ausgebildeten Erwachsenen abgebrannt werden darf. Erlaubt sind lediglich Knallkörper der Kategorie 1, also sogenanntes Kleinstfeuerwerk wie Feuerwerkscherzartikel, Tischfeuerwerk und Kinderfeuerwerk.

Die Sperrzone umfasst die historische Altstadt innerhalb folgender Grenzen: Belthlestraße, Haeringstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße und Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Lustnauer Tor, Mühlstraße und Karlstraße im Osten, sowie Uhlandstraße im Süden.

Auch auf der Platanenallee ist Feuerwerk verboten. 14 Schilder werden in der letzten Nacht des Jahres an allen Eingängen der Altstadt auf das Verbot hinweisen. Polizei und Ordnungsamt wollen verstärkt kontrollieren – Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. ST