Freudenstadt · Pandemie

Keine Maskenpflicht auf Marktplatz

Freudenstadts Verwaltung setzt neue Corona-Verordnung um. Wo‘s eng wird, müssen Mund und Nase bedeckt sein.

21.10.2020

Von NC

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie tagte am Montag der Krisenstab der Stadtverwaltung. Als Ortspolizeibehörde ist die Verwaltung für die Umsetzung der verschärften Regeln, die von der Landesregierung am Sonntag festgelegt wurden, zuständig.

Die Kontrollen von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum orientieren sich ab sofort an der vom Land festgelegten Grenze von zehn Personen. Auch in der Gastronomie sind am selben Tisch oder in Nebenräumen nur Gruppen mit bis zu zehn Teilnehmern gestattet. Im privaten Bereich gilt dieselbe Regelung. Mehr Personen sind nur erlaubt, wenn sie aus nicht mehr als zwei Haushalten kommen oder in direkter Linie miteinander verwandt sind.

Für Veranstaltungen wie Konzerte oder Theateraufführungen gilt, dass maximal 100 Gäste teilnehmen dürfen. Zudem ist weiterhin für jede Veranstaltung im Vorfeld ein Hygienekonzept zu erstellen und der Ortspolizeibehörde auf Verlangen vorzulegen.

Bei der Besprechung des Krisenstabs wurde außerdem die ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum thematisiert. Besonders bei diesem Punkt müsse man sich auf die Eigenverantwortung der Menschen und deren Einschätzung der Lage verlassen können. „Auf dem größten Marktplatz Deutschlands gibt es genug Raum, um Abstände einzuhalten und sich ohne Mund-Nasen-Bedeckung an der frischen Luft aufzuhalten“, so Oberbürgermeister Julian Osswald. Wenn man sich in den Fußgängerzonen oder unter den Arkaden unter mehreren Menschen bewegt, sollte man allerdings eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Verwaltung hat verschiedene Vorkehrungen getroffen, damit der tägliche Betrieb gesichert weiterlaufen kann. So wird zwischen Kollegen, die sich im Ernstfall gegenseitig vertreten können, der direkte Kontakt vermieden und in besonders sensiblen Versorgungsbereichen wird ein Schichtbetrieb eingeführt.

Der Bürgerservice bleibt zu den regulären Zeiten und ohne Terminabsprache geöffnet. Für alle anderen Bereiche der Stadtverwaltung gilt, dass sie per Telefon oder Mail kontaktiert und wenn nötig Besuchstermine vereinbart werden können. Auf www.freudenstadt.de steht ein Online-Buchungssystem, das das Reservieren von Terminen noch komfortabler macht. Grundsätzlich gelten bei Behördengängen die gleichen Abstandsregeln und Hygienestandards, die beim Einkaufen in den Geschäften eingehalten werden müssen, inklusive der Bedeckung von Mund und Nase.

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Erstellt:
21.10.2020, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 21.10.2020, 01:00 Uhr

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