Tauberbischofsheim

Keine gütliche Einigung nach Kündigung für Trainer Magro

Der Deutsche Fechter-Bund und der FC Tauberbischofsheim haben sich im Fall des gekündigten Bundestrainers Andrea Magro mit dem Italiener nicht auf eine gütliche Lösung einigen können.

04.04.2017

Von dpa

Fechttrainer Andrea Magro. Foto: Jan Haas/Archiv dpa

Fechttrainer Andrea Magro. Foto: Jan Haas/Archiv dpa

Tauberbischofsheim. Das ist das Ergebnis eines Gütetermins vor dem Arbeitsgericht Heilbronn. Verhandelt wurde in Tauberbischofsheim. Arbeitsrichter Frank Bantle kündigte am Dienstag als Konsequenz einen Kammertermin an, der wahrscheinlich im Juli stattfinden wird.

Magro, der Valentina Vezzali 2008 in Peking zum Olympiasieg für Italien mit dem Florett führte, hatte einen Vertrag bis August 2020. Er wurde zu 75 Prozent durch den Verband und zu 25 Prozent durch den FC Tauberbischofsheim finanziert. Der Verein, mit dem der Kontrakt lief, hatte dem Coach betriebsbedingt gekündigt, weil die Kosten zu hoch waren. Angeblich bekam Magro ein monatliches Gesamtsalär von rund 13 000 Euro.

Magro und seine Anwältin, die Würzburgerin Dörthe Leopold, wollten sich bei dem Gütetermin nicht auf eine Abfindung für den Weltklassetrainer einlassen. Stattdessen setzen sie auf Weiterbeschäftigung. Allerdings ist der Job bereits vergeben: Magros Landsmann Giovanni Bortolaso wurde vom DFeB am 8. März als Interimslösung präsentiert. Damals wollte sich der Verband zu finanziellen und vertraglichen Hintergründen der Vereinbarung mit Bortolaso nicht äußern.

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Erstellt:
04.04.2017, 12:30 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 04.04.2017, 12:30 Uhr

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