Kita

Kinder versorgt

Die Städte in der Region erfüllen den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

21.10.2016

Von sg

Die Städte in der Region fürchten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs gestern keine Klagen auf Schadenersatz.
Sie können den Rechtsanspruch
auf einen Kinderbetreuungsplatz nach eigenen Aussagen einlösen. Das ergab eine kleine Umfrage
des TAGBLATTs.

„Nicht überrascht“ zeigte sich Uta Schwarz-Österreicher, die zuständige Fachbereichsleiterin in Tübingen, vom Urteil. Ein Rechtsanspruch sei eben ein Rechtsanspruch. Die Universitätsstadt habe keine Schadenersatzansprüche zu befürchten. Bis Jahresende seien ohnehin alle Ein- bis Dreijährigen versorgt. Die nötige neue Planung angesichts des Tübinger Babybooms (wir berichteten) schreite voran. 120 Plätze würden dabei geschaffen. Schwarz-Österreicher versicherte: „Wir kriegen das hin.“

„Bei uns kann jeder von heute auf morgen zum Zug kommen“, sagt Rottenburgs Oberbürgermeister Stephan Neher. In seiner Stadt war das Angebot an Krippenplätzen schon immer größer als der Bedarf. Zur Zeit sind gar nicht alle Krippengruppen in Betrieb, in drei Einrichtungen gibt es noch freie Plätze. Jüngst hat die neue Ergenzinger Krippe angefangen: Mit zehn Knirpsen, ausgelegt ist sie für 20. Laut Robert Müller-Sinn vom Kulturamt liegt das an der kommunalen Struktur: Die 17 Stadtteile könnten teils gar nicht auf so hohe Kinderzahlen kommen.

In Reutlingen hatte der Gemeinderat 2012 für Kinder unter drei Jahren eine Bedarfsdeckung von 40 Prozent beschlossen. Diese wurde bis zum 1. Juni 2015 mit 39 Prozent fast erreicht. Der Bedarfsdeckungsgrad für die Kinder im Rechtsanspruchsalter zwischen ein und drei Jahren betrug zu diesem Datum 58 Prozent. In diesen Werten ist die Kindertagespflege berücksichtigt. Die Stadt arbeite mit Hochdruck am weiteren Ausbau, hieß es gestern auf dem Rathaus. Allerdings brauche das seine Zeit, zumal Reutlingen ein starkes Bevölkerungswachstum und damit steigende Anforderungen verzeichnet./kal/dem