Wankheim

Festscheune: Klagen zulässig, aber unbegründet

Verwaltungsgericht sieht Wankheimer Festscheune nicht als Vergnügungsstätte.

12.12.2018

Von Christine Laudenbach

Ob das Tübinger Landratsamt die 2010 erteilte Umbaugenehmigung der Kemmlerschen Scheuer zur Festscheune rückgängig machen muss, beschäftigt seit Jahren die Richter. Das Sigmaringer Verwaltungsgericht entschied im Juli dieses Jahres: Nein. Die Genehmigung ist rechtens und hat Bestand (wir berichteten). In der nun ausgeführten Begründung erklärt das Gericht: Die Klage ist zulässig, aber unbegründet...

87% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
12.12.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 19sec
zuletzt aktualisiert: 12.12.2018, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Prost Mahlzeit
Sie interessieren sich für gutes und gesundes Essen und Trinken in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald? Sie wollen immer über regionale Gastronomie und lokale Produzenten informiert sein? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Prost Mahlzeit!