Eilantrag abgewiesen

Klaus Tappeser muss dennoch weiter warten

Tübingens Regierungspräsident Jörg Schmidt (SPD) ist mit seinem Eilantrag gegen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gescheitert. Das heißt aber nicht, dass sein vorgesehener Nachfolger Klaus Tappeser (CDU) jetzt ernannt werden könnte.

15.07.2016

Von ran

Tübingen. Die grün-schwarze Landesregierung möchte Jörg Schmidt als Tübinger Regierungspräsident abberufen und durch den früheren Rottenburger Oberbürgermeister, Landtagsabgeordneten und Ministerialdirektor im Wissenschaftsministerium Klaus Tappeser ersetzen. Ähnlich ging sie in Stuttgart vor: Dort musste Johannes Schmalzl (FDP) für Wolfgang Reimer (Grüne) weichen.

Während der Wechsel in Stuttgart bereits vollzogen ist, lässt er in Tübingen auf sich warten. Denn Jörg Schmidt hat Widerspruch gegen seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand eingelegt und beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt. Der SPD-Mann bezweifelt, dass Regierungspräsidenten politische Beamte sind. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen Schmidts Antrag abgelehnt. Dem Land komme bei der Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand „ein weiter Ermessensspielraum zu, dessen Grenzen nur dann überschritten sind, wenn die Versetzung gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Willkür verstößt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Man habe auch geprüft, „ob die gesetzliche Festlegung, nach der Regierungspräsidenten als politische Beamte einzustufen sind“, mit der Verfassung übereinstimmt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Antrag keinen Erfolg haben könne.

Das bedeute aber nicht, dass Klaus Tappeser jetzt als Regierungspräsident eingesetzt werden könnte, erklärte Carsten Dehner von der Pressestelle des Stuttgarter Innenministeriums. Das Ministerium werde jetzt die Begründung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten und dann über Schmidts Widerspruch befinden. Einen Zeitrahmen für diese Entscheidung konnte Dehner nicht nennen.

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Erstellt:
15.07.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 43sec
zuletzt aktualisiert: 15.07.2016, 01:00 Uhr

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