Hechinger Mordprozess · Freispruch oder lebenslänglich

Lebenslange Haft für die Männer gefordert, die aus einem Auto heraus einen anderen erschossen haben

Mit Spannung waren die Plädoyers am Mittwoch im Hechinger Mordprozess erwartet worden.

11.10.2017

Von Philipp Koebnik

Die Stelle, wo der 22-jährige Bisinger erschossen wurde, fast ein Jahr nach der Tat. Bild: Eike Freese

Die Stelle, wo der 22-jährige Bisinger erschossen wurde, fast ein Jahr nach der Tat. Bild: Eike Freese

In der 14-tägigen Beweisaufnahme waren zahlreiche Zeugen befragt und Beweismittel analysiert worden. Klar ist: Einer der beiden jungen Männer, die wegen versuchten Mords angeklagt sind, hat am 1. Dezember 2016 einen 22-Jährigen erschossen. Bis zuletzt schien es jedoch fraglich, ob die Tat einem der beiden zugeordnet werden kann.

Hintergrund war ein gescheitertes Drogengeschäft

Zwischen 2013 und 2014 kamen die beiden Hauptangeklagten aus Sizilien nach Deutschland. Sie sind miteinander verwandt und seien enge Bezugspersonen füreinander gewesen, so Staatsanwältin Andrea Keller. Schließlich lernten sie den 37-Jährigen kennen, der sich im gleichen Prozess wegen Drogenhandels verantworten muss. Er verkaufte ihnen Mitte November 2016 ein Kilogramm Marihuana für 4000 Euro. Dieses verkauften sie für 5000 Euro auf Kommission an die zwei Männer. Den Gewinn von 1000 Euro wollten sie teilen, jedoch zahlten ihre Kunden nicht.

In der Folge hätten die Angeklagten den Druck auf ihre Geschäftspartner erhöht und ihnen gedroht. Schließlich schaltete sich auch der 37-Jährige ein und machte ebenfalls Druck. „Man könnte auch von einem Paten sprechen“, so Keller. Dies war jedoch die einzige Anspielung auf mafiöse Strukturen in Kellers Plädoyer.

Experte sieht Mafia-Verbindung

Der Neckarsulmer Journalist und Mafia-Experte Sandro Mattioli ordnet den 37-Jährigen einem sizilianischen Drogenring mit Mafia-Kontakten zu. Einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft in Catania gegen den Mann sei von den deutschen Behörden vor gut zwei Jahren nicht anerkannt worden. Als „Catania“ hatten die beiden Hauptangeklagten ihren Lieferanten jeweils in ihren Handys abgespeichert.

Inkasso mit tödlichem Ausgang

Am frühen Abend des 1. Dezembers kam es zu einem Aufeinandertreffen der drei Angeklagten mit einem ihrer Geschäftspartner in der Spielothek nahe des Tatorts. Videoaufnahmen zeigten, dass beide Hauptangeklagten „engagiert in dieser Inkasso-Unternehmung beteiligt“ waren, so Keller. Sie umstellten ihren Kunden, der sie jedoch erneut auf später vertröstete. Daraufhin rief dieser per SMS den Kumpel zu Hilfe, der kurz darauf jäh aus dem Leben gerissen wurde.

Derweil gingen die beiden Hauptangeklagten zum Auto des Älteren. Als der Kunde und das spätere Opfer die Spielothek verließen, fuhren die beiden Männer mit dem Auto gefährlich nah an ihnen vorbei und drehten anschließend zwei Runden um den Block. Unterdessen gingen die anderen beiden zu einer nahegelegenen Sitzgruppe. Bei der dritten Runde stoppten die Angeklagten plötzlich etwa sechs Meter von den Männern entfernt. Der Ältere, der auf der Beifahrerseite saß, habe unvermittelt auf den jungen Bisinger geschossen. Sofort fuhr der jüngere los – die beiden ergriffen die Flucht.

Anklage hält Beifahrer für Schützen und fordert lebenslänglich für beide

Die Staatsanwältin folgte der Aussage des Mannes, der neben dem Getöteten stand und den Älteren als Beifahrer und Schützen identifiziert hatte. Da die zwei die Tat jedoch gemeinsam geplant und ausgeführt hätten, beantragte Keller für beide eine lebenslängliche Haftstrafe wegen versuchten Mords und fahrlässiger Tötung.

Ein Warnschuss, der nur zufällig traf, sei ebenso auszuschließen wie eine Verwechslung des Opfers mit dem Mann, der neben ihm stand. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass der Schuss dem anderen Mann galt und die Täter dadurch Druck auf den anderen Geschäftspartner ausüben wollten, um von diesem das Geld zu bekommen. Habgier und Heimtücke als Mordmerkmale seien jedenfalls gegeben.

Nebenklage: Es war eine gemeinschaftliche Tat

Nebenklage-Vertreter Harald Stehr forderte das gleiche Strafmaß, allerdings wegen versuchten und vollendeten Mords. Es habe sich um eine gemeinschaftliche Tat gehandelt: „Der eine fährt, der andere schießt.“ Das Verhalten der beiden am Tag nach der Tat nannte Stehr „eiskalt“: Weder Verwandten noch Arbeitskollegen sei etwas Ungewöhnliches an den beiden aufgefallen. Im Übrigen schloss er wie Keller eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht für den Jüngeren aus verschiedenen Gründen aus.

Die Verteidiger fordern einen Freispruch

Rüdiger Kaulmann, der den älteren Beifahrer verteidigt, sah das naturgemäß anders. Die Angeklagten seien „amateurhaft in diese Drogengeschäfte hineingestolpert“, wobei die Initiative vom Jüngeren ausgegangen sei. Dieser habe sich für den Deal verantwortlich gefühlt und das Geld eintreiben wollen. Sein Mandant habe nicht gewusst, dass sein Kumpane eine Waffe hatte. Als der Fahrer plötzlich am Beifahrer vorbei schoss, habe dieser noch versucht, die Waffe wegzudrücken. Der Zeuge habe seinen Mandanten nicht eindeutig als Schützen identifiziert. Vielmehr habe er das aus der Tatsache geschlossen, dass der Schuss aus der Beifahrerseite kam. Dass sein Mandant Schmauchspuren davon trug, als sich der Schuss quasi vor seinem Gesicht löste, sei nicht verwunderlich. Er beantragte Freispruch im Tötungsdelikt und eine Haftstrafe von anderthalb bis zwei Jahren auf Bewährung wegen des unerlaubten Handels mit Marihuana.

Rechtsanwalt Tobias Glaenz forderte für seinen Mandanten, den jüngeren Fahrer des Autos, ebenfalls Freispruch im Tötungsdelikt und im Übrigen eine geringe Strafe nach Jugendstrafrecht. Nicht sein Mandant habe geschossen, sondern der Beifahrer. Davon sei der Fahrer überrascht worden.

Für den 37-Jährigen fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen illegalen Drogenhandels. Verteidiger Falko Rauscher beantragte zwei Jahre auf Bewährung.

Hechinger Mordprozess

Auf offener Straße erschossen wurde am 1. Dezember 2016 ein 22-Jähriger aus Bisingen. Tatort war die sogenannte „Staig“ im Zentrum Hechingens. Zwei Angeklagte im Alter von 21 und 22 Jahren beschuldigen sich gegenseitig, aus einem Auto den Schuss abgegeben zu haben.

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Erstellt:
11.10.2017, 20:24 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 39sec
zuletzt aktualisiert: 11.10.2017, 20:24 Uhr

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