„Ich bin mental am Ende“

Leichtathletik:Doping: Benedikt Karus für vier Jahre gesperrt / Athlet beteuert Unschuld

Es war über ein Jahr lang ein streng gehütetes Geheimnis. Nur die engsten Verwandten, Freunde und Laufkollegen waren eingeweiht. Nun ließ LG-Farbtex-Läufer Benedikt Karus die Bombe platzen: Nach einer vermeintlichen positiven A- und B-Probe nach dem „Eurocross“ in Luxemburg am 8. Februar 2015 ist der 26-Jährige für vier Jahre gesperrt worden. Der Medizinstudent beteuert seine Unschuld und möchte vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne Einspruch einlegen – jedoch fehlt ihm dazu das Geld.

03.09.2016

Von Sascha Eggebrecht

Über Hindernisse wird Bendedikt Karus (links) in einem wichtigen Wettkampf nicht mehr springen. Archivbild: sas

Über Hindernisse wird Bendedikt Karus (links) in einem wichtigen Wettkampf nicht mehr springen. Archivbild: sas

Dornstetten. Harte Monate liegen hinter dem Cross- und 3000-Meter-Hindernisläufer Benedikt Karus. Er erinnert sich ungern an den 12. März 2015 zurück. „Da wurde mir das positive Ergebnis der Dopingprobe mitgeteilt. Das war ein echter Schock für mich.“ Benedikt Karus soll Darbepoetin (EPO) gespritzt haben. Nach dem Bekanntwerden ging die Tortur aber erst richtig los: Durchsuchung der Wohnung, Suspendierung, keine Wettkämpfe mehr. Ein Teufelskreis setzte sich in Bewegung. „Ich bin in ein richtiges Loch gefallen, bin depressiv geworden“, klagt er. Pfingsten 2015 war Karus noch in Topform, hatte seinen Kopf frei und seine Achillessehnenbeschwerden waren auch verschwunden. „Dann bin ich trainieren gegangen und musste nach drei Minuten aufhören. Nichts ging mehr. Meine Beine wollten einfach nicht mehr. Die Probleme im Kopf haben sich wohl nach unten verlagert“, sagt Karus, der in dieser Zeit auch unter Schlafstörungen litt und im Bett oft weinte.

„Zum Glück hat mich mein Umfeld aufgefangen. Auch mein Studium der Humanmedizin hat mich aus dem Loch wieder gebracht, weil ich für meinen baldigen Abschluss lernen musste.“ In dieser schweren Zeit blieb er auch nicht untätig und machte sich dran, seine Unschuld zu beweisen. „Ich habe sofort und auf eigene Kosten eine sachverständige Beurteilung des Befundes durch einen universitären Laborleiter eingeholt und darauf basierend das Gutachten bei dem japanischen Labor mit der Methode der Massenspektrometrie in Auftrag gegeben. Damit hätte für einen gedopten Athleten die sehr hohe Gefahr einer Bestätigung aufgrund der hoch spezifischen und zuverlässigen direkten Nachweismethode bestanden, der sich ein absichtlich dopender Athlet niemals freiwillig ausgesetzt, diese überhaupt organisiert und bezahlt hätte. Das von mir als sauberem Sportler erwartete negative Ergebnis belegt meine Unschuld, so wie den bedauerlichen Fall einer falsch positiven Analyse durch das Kölner Labor.“ Obwohl er nun eigentlich die Gewissheit hat, sauber zu sein, wurde Karus für vier Jahre gesperrt – rückwirkend ab dem 17. März 2015. Karus’ Anwalt Prof. Dr. Dieter Rössner kennt den Grund: „Beide Tests sind wissenschaftlich anerkannt. Dennoch wird der Kölner Test als empfindlicher eingestuft als der aus Asien. Daher hat sich das Schiedsgericht für das Kölner Ergebnis entschieden“, sagt der Rechtsexperte, der das Urteil für „unbedingt anfechtbar“ hält.

Demnach überlegen Karus und Rössner noch, ob ein Einspruch gegen das Urteil beim Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne wirklich Sinn macht. „Wie gesagt, aus juristischer Sicht schon. Ich weiß aber, wie teuer so ein Verfahren werden kann. Daher denke ich wohl, dass wir das Ergebnis akzeptieren müssen“, erklärt der Anwalt. Genauso sieht es auch der Betroffene: „Ich habe jetzt schon 10 000 Euro ausgegeben. Ich habe nicht die finanziellen Mittel, weiter meine Unschuld zu beweisen. Ich bin mental am Ende. Für mich hat sich das Thema Leistungssport erledigt. Ich brauche ihn nicht mehr. Wenn ich aber gedopt hätte, dann hätte ich es als Medizinstudent cleverer angestellt und nicht ein Mittel genommen, dass sehr lange im Körper nachweisbar ist.“

Und was sagt die Nationale Antidoping-Agentur (NADA) zum Urteil? „Im Fall Karus handelt es sich um ein weiterhin nicht rechtskräftig abgeschlossenes Sportschiedsverfahren. Bezug nehmend auf die jeweiligen Verschwiegenheitsklauseln der einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen und Verfahrensregeln bitten wir um Verständnis, dass wir derzeit keine Stellungnahmen zum Fall abgeben“, sagt Dr. Lars Mortsiefer.

Unterstützung erhält Karus von anderen Sportlern. Olympiasieger Dieter Baumann meldete sich gestern per Telefon aus dem Urlaub: „Mir tut Benedikt Leid, er ist ein Opfer und mit Sicherheit unschuldig.“ In dieselbe Kerbe schlägt auch Laufkollege und Freund Timo Benitz: „Mir sind die Tränen gekommen, als ich vom Dopingbefund erfahren hatte. Ich wusste gleich, was das für Benedikt heißt. Das Urteil ist wirklich eine Schande“, klagt Benitz, der in Zukunft keine Lust mehr auf Dopingkontrollen hat. „Es kann wirklich jeden unschuldigen Sportler treffen. Ich werde auf jeden Fall den Becher nun immer randvoll mit Urin machen, damit ich auch mehrere Tests machen lassen kann, falls ich auch unter Dopingverdacht gerate“, sagt Benitz, der die NADA scharf kritisiert: „Das System kommt vor dem Sportler. Ich zweifle immer mehr, auch an unserem eigenen Anti-Doping-System!“

Was ist Darbepoetin?

Darbepoetin alfa ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Epoetine, der zur Behandlung einer Blutarmut bei einer chronischen Niereninsuffizienz und bei Krebspatienten im Rahmen einer Chemotherapie eingesetzt wird. Es handelt sich um ein rekombinantes Derivat von Erythropoetin (EPO), das mehr Kohlenhydratreste trägt und deshalb eine längere Wirkdauer hat. Darbepoetin alfa wird intravenös oder subkutan verabreicht und stimuliert die Bildung roter Blutkörperchen. Zu den häufigsten möglichen unerwünschten Wirkungen gehören Bluthochdruck, Ödeme, Überempfindlichkeit, Schmerzen an der Einstichstelle und thromboembolische Ereignisse. Darbepoetin alfa ist im Profisport nicht erlaubt, weil es als Dopingmittel missbraucht werden kann.