Landemie

Weitere Lockerungen im Landkreis Calw ab Montag

Das Landratsamt Calw verkündet „weitreichende Öffnungsschritte“ durch eine neue Corona-Verordnung, die am Montag, 7. Juni, in Kraft treten.

06.06.2021

Von NC

Bereits ab Montag, 7. Juni, gilt im Landkreis Calw der Öffnungsschritt 3 des Stufenplans des Landes. Damit entfällt unter anderem die Testpflicht für Kunden, die im Einzelhandel einkaufen wollen. Das Landratsamt stellt in einer Bekanntmachung vom Sonntag, 6. Juni, fest, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Calw an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 lag, wonach die Regelungen aus Öffnungsschritt 3 des Stufenplans des Landes ab Montag, 7. Juni, gelten.

„Die weiteren Lockerungen sind im Hinblick auf die bundesweit sinkenden Inzidenzen die logische Folge und ausgesprochen erfreulich“, sagt Landrat Helmut Riegger. „Für Kultur, Hotellerie und Gastronomie sind die Öffnungen besonders wichtig. Sie bieten Perspektive für den Sommer. So können beispielsweise Veranstaltungen geplant und umgesetzt werden“, so der Landrat. „Trotz der Lockerungen gilt weiterhin ausdrücklich, sich an bestehende Hygienevorschriften zu halten. Nur so können wir die Zahlen auch zukünftig auf einem niedrigen Niveau halten. Denn bei steigenden Inzidenzen könnte es sein, dass wir einzelne Öffnungsschritte wieder rückgängig machen müssen.“

Die neuerlichen Öffnungsschritte ab Montag, 7. Juni, erlauben im Einzelnen

Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

Öffnung des Einzelhandels ohne Testpflicht; in Geschäften bis 800 Quadratmeter Größe ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt.

Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen wie Freibäder (bei Inzidenz unter 35)

Gastronomie, Shisha- und Raucherbars dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen; Rauchen ist nur im Freien erlaubt)

Kulturveranstaltungen dürfen im Freien bis 750 Personen (bei Inzidenz unter 35) und innen bis 250 Personen (Öffnungsschritt 3) empfangen

Archive, Büchereien und Bibliotheken dürfen ohne Auflagen öffnen, ebenso zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen.

Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen dürfen Person pro 10 Quadratmeter empfangen.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport wird in Sportanlagen, -stätten und -studios wieder erlaubt, mit einer Person pro 20 Quadratmeter innen und außen, für den organisierten Vereinssport sowie den allgemeinen Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten.

Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports dürfen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl mit bis zu 500 Zuschauern im Freien und bis zu 250 Zuschauern im Inneren stattfinden.

Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen und eine Person pro 10 Quadratmeter empfangen.

Feiern im Gastgewerbe, ausgenommen Tanzveranstaltungen, sind bis 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesennachweis erlaubt.

Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettvermittlung und Ähnliches dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen; ein Gast pro 2,5 Quadratmeter, 1,5 Meter Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln vorausgesetzt. Rauchen ist nur im Freien erlaubt.

Messen, Ausstellungen und Kongresse können mit einer Person pro sieben Quadratmeter Publikumsfläche stattfinden

Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind für bis zu 750 Personen im Freien und bis 250 in Gebäuden erlaubt.

Veranstaltungen wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben et cetera sind für bis zu 750 Personen imFreien und mit bis zu 250 Personen in Gebäuden erlaubt

Touristische Veranstaltungen, wie Natur-, Stadt- oder Museumsführungen innen und außen sind für bis zu 20 Personen möglich.

Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen dürfen für bis zu 20 Schülerinnen und Schüler innen und außen öffnen.

Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien sind bis 250 Personen innen zugelassen.

Gemeindegesang in geschlossenen Räumen ist wieder allgemein zulässig und nur noch bei Geltung der Bundesnotbremse untersagt (Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100)

Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist

Neue Verordnung für Schulen

Ebenfalls am 7. Juni tritt die neue Corona-Verordnung Schule in Kraft. Sie besagt, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von stabil unter 50, bezogen auf den jeweiligen Landkreis, nach den Grundschulen auch die weiterführenden Schulen wieder Präsenzunterricht mit Maskenpflicht und Testobliegenheit anbieten können.

Zudem legt die Verordnung fest, dass weiterführende Schulen ab dem 21. Juni bereits in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gehen können, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 100 liegt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingen angepasst.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen hier zählen auch Sonn- und Feiertage über 100 liegt, gelten ab dem übernächsten Tag erneut die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung.

Die Regelungen von Öffnungsschritt 3 werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen eine steigende Tendenz aufweist. Die Tendenz gilt nicht als steigend, solange die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 nicht überschreitet.

Keine neuen Informationen gab es über das Wochenende gab es vom Landratsamt Calw zum aktuellen Infektionsgeschehen im Kreis. Die Landesgesundheitsbehörden meldeten dem Robert-Koch-Institut am Sonntag, 6. Juni, 16 Uhr, eine Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen der zurückliegenden sieben Tage pro 100000 Einwohner)von 25,1. Am Freitag hatte dieser Wert 23,2 betragen, am Samstag 25,1.

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Erstellt:
06.06.2021, 18:46 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 34sec
zuletzt aktualisiert: 06.06.2021, 18:46 Uhr

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