Mahnung und Appell

Jens Rüggeberg kritisierte die Feierlichkeiten zum Volkstrauertag.

05.11.2016

Von Max Soziaghi

Der Leserbrief von Herrn Jens Rüggeberg aus Tübingen vom 2. November darf so nicht unwidersprochen bleiben. Der Volkstrauertag ist von staatlicher Seite als nationaler Trauertag 1952 eingeführt worden. Er soll Mahnung und Appell gegen Krieg, Vertreibung, staatliches Unrecht, jeglicher Gewalt gegen Menschen anderer Rasse, Religion und politische Gesinnung sein. Ja, natürlich auch zum Gedenken der Toten beider Weltkriege und aller nachfolgenden Kriege in der Welt.

Nirgendwo hat jemals der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge diesen Tag für sich beansprucht oder veranstaltet. Der Volkstrauertag wurde 1922 als solcher im Reichstag im Rahmen einer Gedenkstunde eingeführt. Umbenannt als Heldengedenktag 1934; eine Erfindung des NSDAP geführten „Deutschen Reiches“ unter Adolf Hitler. Offensichtlich hat Herr Rüggeberg den Sinn und die Entstehungsgeschichte dieser Veranstaltung nicht verstanden beziehungsweise nicht genauer begutachtet! Auch habe ich bei keinen Veranstaltungen, an denen ich an vielen Orten in der BRD teilnahm, Abordnungen der Bundeswehr gesehen. In Bezug der Veranstaltung auf dem Tübinger Bergfriedhof kann ich keine Aussage machen, da ich dort noch nie teilnahm.