Kinder

Mehr Betreuung nach Bedarf

Gomaringen zieht eine Kindergarten-Bilanz und regelt Details der kommunalen Kinderbetreuung neu.

16.11.2016

Von jon

Gomaringen hat mehr Geburten zu verzeichnen als Sterbefälle, befindet sich im Status der „Selbstreproduktion“, wie Bürgermeister Steffen Heß am Montag im Verwaltungs- und Finanzausschuss sagte. Kinderbetreuung sei denn auch in der Gemeinde Gomaringen „ein wichtiges und großes Thema“.

Es gibt acht Einrichtungen, drei in kommunaler, drei in kirchlicher und zwei in freier Trägerschaft, mit insgesamt 416 Betreuungsplätzen und 39 Beschäftigten. Insgesamt verursacht das Kosten von 2,64 Millionen, davon 1,35 Millionen Personalkosten und 1,298 für den laufenden Betrieb. Das Land unterstützt die „Kindergartenlandschaft“ an der Wiesaz mit etwas mehr als einer Million, mit weiterem kommunalen Kostenausgleichsgeld und den Elternbeiträgen ergeben sich Gesamteinnahmen von fast 1,4 Millionen, welche jedoch die Kosten nicht decken. Die Kommune zahlt je Betreuungsplatz 2996 Euro pro Kind.

10 Euro pro Ferientag

Über die Anpassung der Beiträge 2017 hat die Gemeinde Elternvertreter und Kindergartenausschuss informiert. Sie traf nicht überall auf Gegenliebe: Die Verwaltung hat, wie Heß sagte, betont, dass es dem Gemeinderat ein Anliegen sei, die sozialen Verhältnisse zu berücksichtigen – mit Staffelung der Beiträge.

Kinderreiche zahlen geringere Beiträge, Bedürftige erhalten einen Zuschuss fürs Mittagessen. Bei Regelbetreuung an fünf Vormittagen und vier Nachmittagen sind das etwa für Ein- bis Zweijährige ab vier Kindern 69, und für Drei- bis Sechsjährige ab vier Kindern 19 Euro.

Neu ist, dass für das Angebot der Sommerferien, wenn die Einrichtungen geschlossen sind, künftig pro Tag 10 Euro anfallen. Es kann nur für eine ganze Woche in Anspruch genommen werden.

Der VFA änderte auch die Kindergartensatzung: Betreuungsplätze sollen mehr bedarfsgerecht verteilt werden. Dafür wurde in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirche ein neues Anmeldeverfahren entwickelt. Es sieht drei Anmeldefristen vor, am 1. Mai, 1. Oktober und 1. Januar. Nach dem Ende tritt eine Kommission zusammen, um über die Anträge zu entscheiden. Sie besteht aus zwei Trägervertretern und einer Mitarbeiterin je Einrichtung. Die Eltern werden danach benachrichtigt, zu welchen Bedingungen die Aufnahme erfolgt.