Urteil

Mehr Rechte für Professoren

Verfassungsgerichtshof: Wissenschaftsfreiheit durch Hochschulgesetz gefährdet

15.11.2016

Von BETTINA WIESELMANN

Stuttgart. Das Landeshochschulgesetz muss bis Ende März 2018 in wesentlichen Punkten geändert werden. Der Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Präsident Eberhard Stilz hat die Regelungen über die Wahl und Abwahl haupt- und nebenamtlicher Rektoratsmitglieder für unvereinbar mit der in Artikel 20 der Landesverfassung verankerten Wissenschaftsfreiheit erklärt. Diese sei strukturell gefährdet.

Den Hochschullehrern, nicht aber den wissenschaftlichen Mitarbeitern oder gar dem nicht-wissenschaftlichen Personal, müssen dem Urteil zufolge gegenüber dem Rektorat deutlich mehr Rechte eingeräumt werden. Die „erheblichen wissenschaftsrelevanten Befugnisse des Rektorats, insbesondere bei Personal-, Sach- und Finanzentscheidungen“ würden nicht „durch hinreichende Mitwirkungsrechte der im Senat vertretenen Hochschullehrer bezüglich der Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder kompensiert.“

Das Gericht räumt dem Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum ein. So könne die Verfassungswidrigkeit beseitigt werden, indem Rektoratsmitglieder nicht gegen den Willen der gewählten Hochschullehrer gewählt oder abgewählt werden können. Denkbar aber sei auch, die Entscheidungsbefugnisse des Senats auszuweiten. Geklagt hatte ein Professor an der Karlsruher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Bettina Wieselmann

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Erstellt:
15.11.2016, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 31sec
zuletzt aktualisiert: 15.11.2016, 06:00 Uhr

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