Horb · Ausgangssperre

Mehrheit respektiert die Regeln

Verstöße gegen die Auflagen des Winter-Lockdowns bewegen sich in Horb im niedrigen zweistelligen Bereich.

14.01.2021

Von Dagmar Stepper

Von 20 bis 5 Uhr herrscht Ausgangssperre. Davor zieht es die Horber noch schnell zum Tanken und Einkaufen. Bild: Karl-Heinz Kuball

Von 20 bis 5 Uhr herrscht Ausgangssperre. Davor zieht es die Horber noch schnell zum Tanken und Einkaufen. Bild: Karl-Heinz Kuball

Fast leer die Straßen, lediglich ein paar Fußgänger hetzen nach Hause. Seit dem Winter-Lockdown, der am 16. Dezember in Kraft trat und am Montag, 11. Januar, verschärft wurde, sind die Städte ab 20 Uhr wie ausgestorben. Doch hält sich jeder an die Vorschriften, und wie wird die Ausgangssperre kontrolliert? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen? Die SÜDWEST PRESSE hat nachgefragt.

Die Horber scheinen sich an die Auflagen zu halten, zumindest soweit es die Kontrollen ergaben. „Aktuell liegen die Verstöße im niedrigen zweistelligen Bereich“, schreibt Stadtsprecherin Inge Weber am Dienstag auf unsere Anfrage. Dabei handelt es sich um die Nichteinhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum, Verstöße gegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Nichteinhaltung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung.

Der gemeindliche Vollzugsdienst und die Polizei kontrollieren, ob die Kontaktsperren eingehalten werden. Die Polizei rückt dazu aber nicht gesondert aus, sondern wird nur aktiv, wenn ihnen etwas auf ihren Streifenfahrten auffällt. Beliebte Treffpunkte wie der der Bahnhofsbereich und der Flößerwasen werden laut Weber dabei nicht bevorzugt angesteuert – außer, es mehren sich Verstöße an diesen Orten. Dann werden die Kontrollen verstärkt.

„Gleiches gilt für alle weiteren Plätze im Stadtgebiet oder wenn uns im Einzelfall mögliche Verstöße gemeldet werden“, schreibt Weber.

Ob sich die Bürger an die nächtliche Ausgangssperre halten – ohne triftigen Grund darf man zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht aus dem Haus – kontrolliert die Polizei seit Mitte Dezember. Sie hat zentrale Kontrollpunkte festgelegt, die regelmäßig überprüft werden.

75 bis 1000 Euro Geldbuße

Wer erwischt wird, für den kann es teuer werden. Wer nachts ohne triftigen Grund außerhalb der Wohnung oder Unterkunft in eine Kontrolle gerät, muss mit 75 Euro Geldbuße rechen. „Bei Wiederholungstätern ist eine Geldbuße bis maximal 500 Euro möglich“, informiert Weber.

Bei Verstößen gegen das Kontaktverbot wird unterschieden, ob es sich um Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum handelt. Darauf weist die Stadtsprecherin hin. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum liegt der Regelsatz bei 70 Euro, bei Wiederholung ist eine Geldbuße bis 250 Euro möglich. Wer mit Freunden privat feiert, für den wird es teurer: Bei Teilnahme an einer Ansammlung oder privaten Zusammenkunft liegt der Satz bei 100 Euro, bei Wiederholung ist eine Geldbuße bis 1000 Euro möglich.

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Erstellt:
14.01.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 11sec
zuletzt aktualisiert: 14.01.2021, 01:00 Uhr

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