Anklage gegen 51-jährigen Kidnapper aus Ergenzingen

Menschenraub aus Geldnot

Fünf Monate nach der Entführung eines 13-jährigen Mädchens hat die Tübinger Staatsanwaltschaft jetzt bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Anklage gegen den Kidnapper erhoben. Dem 51-jährigen Mann aus Ergenzingen wird „erpresserischer Menschenraub“ in Tateinheit mit „versuchter räuberischer Erpressung“ vorgeworfen.

16.10.2012

Von Sepp Wais

Tübingen. Es geschah am 10. Mai dieses Jahres: Kurz vor 7.30 Uhr wurde die 13-jährige Tochter eines Tübinger Unternehmers auf ihrem Schulweg entführt. Wie damals berichtet, wurde das Mädchen an einer Bushaltestelle in der Nordstadt von einem Unbekannten angesprochen und unter einem Vorwand in seinen dunkelblauen Audi gelockt. Anfangs fand die Polizei „keinerlei Hinweise“, dass der Mann Gewalt angewendet oder das Kind geschrien hat. Heute wissen die Ermittler mehr.

Laut Staatsanwalt Ivo Neher hat der Entführer sein Opfer gebeten, ihm beim Ausbau eines Kindersitzes auf der Rückbank behilflich zu sein. Die 13-Jährige ließ sich darauf ein. Doch kaum hatte sie einen Fuß auf die Türschwelle gesetzt und sich mit dem Oberkörper ins Auto gebeugt, warf ihr der Mann von hinten eine Decke über den Kopf. Danach schob er das Mädchen vollends in den Wagen, wo er es mit einem Knie auf die Rückbank niederdrückte. Darüber hinaus gab es Neher zufolge keine Gewalt und auch keine Drohungen. Offenbar aber war das überrumpelte Opfer so verängstigt, dass es sich fortan – wie befohlen – reglos unter der Decke versteckt hielt.

Anschließend fuhr der Kidnapper zunächst in die Gegend von Baden-Baden, danach weiter nach Freudenstadt. Die Eltern erfuhren erst in der Mittagszeit, dass ihre Tochter verschwunden ist. Da meldete sich der Entführer und forderte drei Millionen Lösegeld – eine Million Euro, eine Million US-Dollar und eine Million Schweizer Franken. Und dazu noch zehn Kilogramm Gold.

Des weiteren verlangte er von den Eltern, keinerlei Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, so heißt es in der gestern veröffentlichten Pressemitteilung der Tübinger Staatsanwaltschaft, wies er auf den Heidenheimer Entführungsfall Bögerl hin. Eine unmissverständliche Drohung: Am 12. Mai 2010, also fast auf den Tag genau zwei Jahre vor der Tübinger Entführung, war Maria Bögerl, die Frau des Heidenheimer Sparkassen-Chefs gekidnappt und bald darauf ermordet worden.

Trotz dieser Warnung informierten die Eltern sofort die Tübinger Polizei, die sich dann mit über hundert Beamten an die Verfolgung des Entführers und Befreiung des Mädchens machten. Nachdem sich der Mann in der Folge mehrmals von Telefonzellen aus gemeldet hatte, um seine Forderungen zu bekräftigen, gelang es der Kripo noch am selben Tag, den Aufenthaltsort des Mannes ausfindig zu machen.


13 Stunden in der Gewalt des Entführers

Abends um 20 Uhr griff die Polizei auf dem Marktplatz in Freudenstadt zu, bei einer Telefonzelle, in der der Entführer erneut mit den Eltern Kontakt aufgenommen hatte. Spezialeinsatzkräfte des Karlsruher Regierungspräsidiums überwältigten den Mann und nahmen ihn fest. Gut 13 Stunden, nachdem er das Mädchen in seine Gewalt gebracht hatte, war die 13-Jährige wieder frei.

Nach der Festnahme hüllte sich der Täter zunächst in Schweigen. Erst tags darauf, als er dem Tübinger Haftrichter vorgeführt wurde, gestand er die Entführung. Anfangs erklärte er, er habe aus Geldnot gehandelt. Später gab er Selbstmordabsicht als zentrales Motiv an. Er habe gehofft, bei der Befreiung des Mädchens erschossen zu werden. Dieser Version schenkt die Staatsanwaltschaft wenig Glauben. Sie geht nach wie vor davon aus, „dass der Tat akute Geldnot zu Grunde lag“.

Der 51-jährige Familienvater aus Ergenzingen hatte laut Neher als Leiter der Logistik-Abteilung eines großen Unternehmens „gutes Geld verdient“ – bis er im März 2009 fristlos entlassen wurde. Bis zum April 2010 bekam er wohl Arbeitslosengeld, danach „verfügte er über keinerlei Einkommensquellen mehr“. Gleichzeitig sah er sich hohen Forderungen von Gläubigern ausgesetzt, die bereits ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet hatten. Im April 2012 wurde der überschuldete Mann mehrmals zur Abgabe des Offenbarungseids geladen. Daraus schließt die Staatsanwaltschaft: „Die Entführung diente dazu, seinen persönlichen, sozialen und finanziellen Abstieg abzuwenden.“

Der Prozess vor der Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts wird Neher zufolge Anfang bis Mitte Dezember beginnen und wohl vier bis sechs Verhandlungstage dauern.
Für den von der Staatsanwaltschaft angeklagten erpresserischen Menschenraub droht dem Entführer eine Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren. Vorausgesetzt, er ist schuldfähig. Laut Staatsanwaltschaft haben den Mann „im Tatzeitraum“ Depressionen und Selbstmordgedanken geplagt: „Daher wird mit Hilfe eines Sachverständigen zu klären sein, ob seine Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat eingeschränkt war.“ Tübingen : Erpresser gesteht Entführung von Unternehmertochter 13.12.2012 Tübingen : Erpresser von Unternehmertochter will sich äußern 13.12.2012 Tübingen : Entführer von Unternehmertochter vor Gericht 06.12.2012 Anklage gegen 51-jährigen Kidnapper aus Ergenzingen: Menschenraub aus Geldnot 16.10.2012 Entführte sagt aus: Opfer-Vernehmung für Prozess aufgezeichnet 21.05.2012 Ergenzinger Entführer: 51-Jähriger bleibt in Haft - Gerüchteküche brodelt 14.05.2012 Zugriff an der Telefonzelle: Polizei befreit in Freudenstadt entführtes 13-jähriges Mädchen aus Tübingen 12.05.2012 Zugriff auf dem Marktplatz: Polizei befreit Tochter eines Tübinger Unternehmers 11.05.2012