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Sofortkredit oder Mietkautionsbürgschaft?

Mietkaution finanzieren

Wer in eine neue Wohnung einzieht, für den beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Häufig möchte man sich neu einrichten, alten Ballast abwerfen und mit frischer Energie in die kommende Zeit starten.

22.12.2016

Von M. Prokoph

Leider ist der Einzug in eine neue Wohnung auch mit vielen Kosten verbunden, schließlich muss ein Umzugsunternehmen beauftragt, neue Einrichtungsgegenstände bezahlt und gegebenenfalls eine Renovierung geleistet werden. Die größte finanzielle Hürde stellt jedoch die Mietkaution dar, die bis zu drei Monatskaltmieten betragen kann.

Möglichkeiten der Finanzierung der Mietkaution

Gemäß §551 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf der Vermieter eine Mietkaution als Sicherheit verlangen, die die Höhe von drei Monatskaltmieten nicht übersteigen darf. Dadurch entsteht ein enormer Kapitalbedarf, der besonders bei Mietobjekten in Städten nicht selten mehrere Tausend Euro beträgt. Wer das Kapital nicht aufbringen kann, kann die Mietkaution auch mit einem Sofortkredit finanzieren, eine Bürgschaft vorlegen oder einfach sein Konto überziehen. Das Konto zu überziehen ist im Regelfall die schlechteste Option, da die Bank beim gewährten Dispo-Kredit normalerweise Zinsen in zweistelliger Höhe verlangt. Wer bei diesen Voraussetzungen nicht in die Schuldenfalle tappen möchte, sollte ein solides Einkommen vorweisen, um sein Konto möglichst schnell wieder auszugleichen. Günstiger sind Ratenkredite zu bewerten, durch die der erhöhte Finanzbedarf ebenfalls schnell und unkompliziert abgedeckt werden kann.

 

Banken oder andere Kreditinstitute bieten solche Ratenkredite oftmals zu vergleichsweise günstigen Konditionen an, außerdem müssen die Mieter bei einer solch geringen Kreditsumme normalerweise keine umfassenden Sicherheiten vorweisen können. Eine dritte Option ist die Übernahme einer Mietkautionsbürgschaft, bei der keine monatlichen Raten geleistet werden müssen, da die Mietkaution von einem Dritten (in der Regel einer Versicherung) aufgebracht wird. Der Mieter muss in diesem Fall regelmäßig Versicherungsbeiträge leisten und erhält bei Auszug aus der Wohnung keine Kaution zurückerstattet, da er diese ja auch nicht geleistet hat. Problematisch könnte es sein, wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht anerkennt und eine andere Option bevorzugt. Nach §551 Abs. 2 BGB können die Mieter die Kaution in drei gleichen Monatsraten aufbringen, was zusätzlichen Spielraum ermöglicht. In manchen Fällen wird durch diese Regelung die Aufnahme eines Sofortkredits überflüssig, da die Mietkaution aus den laufenden Einnahmen finanziert werden kann.

Vorteile eines Onlinekredits

Bei der Aufnahme eines Kredits ist man längst nicht mehr nur an Banken gebunden. Im Internet finden sich mittlerweile viele Finanzdienstleister wie beispielsweise Vexcash, die Onlinekredit zu günstigen Konditionen vergeben. Vom Prinzip her funktionieren solche Kredite ähnlich wie Ratenkredite, die bei der Bank abgeschlossen werden. Allerdings sollte man darauf achten, dass bestimmte Rahmendaten über die Laufzeit des Kredits garantiert werden. Insbesondere die Höhe der Zinsen, die Laufzeit und die Kreditsumme sollte aus dem Kreditvertrag hervorgehen und die Zinsen vom Finanzdienstleister gewährleistet sein, darüber hinaus können Sondertilgungsmöglichkeiten zusätzliche Flexibilität schaffen.

Wann bekommt man die Mietkaution zurück?

Die Mietkaution bekommt man nach Auszug aus der Wohnung vom Vermieter zurückerstattet, sofern man die Wohnung sauber hinterlassen hat. Liegen Mängel vor, die auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, darf der Vermieter in Sonderfällen einen Teil der Kaution einbehalten. Ist beispielsweise im Mietvertag geregelt, dass die Wände der Wohnung bei Auszug zu streichen sind, und wurde das vom Mieter nicht berücksichtigt, kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, um damit einen Maler zu beauftragen. Auch wenn der Mieter noch Mietzahlungen leisten muss, kann der Vermieter die Kaution einbehalten. Die Rücküberweisung der Kaution durch den Vermieter muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfolgen.

Wie muss der Vermieter die Mietkaution anlegen

Der Vermieter muss die Mietkaution gemäß § 551 Abs. 3 BGB getrennt von seinem Vermögen anlegen. Beim Mietkautionskonto muss es sich also um ein offenes Treuhandkonto handeln, das den Mieter im Falle von Zahlungsschwierigkeiten seines Vermieters schützt, und das Pfandrecht der Banken ausschließt. Eine besondere Anlageform schreibt das Gesetz nicht vor, der Vermieter muss jedoch dafür sorgen, dass die Mietkaution sicher angelegt wurde. Beide Parteien können sich auf eine bestimmte Anlageform verständigen. Die anfallenden Zinsen stehen dem Vermieter in voller Höhe zu. In der Regel werden sie bei der Rückerstattung der Mietkaution an den Mieter ausgeschüttet.

Selbst wer über überhaupt keinen finanziellen Spielraum verfügt, hat Möglichkeiten die Mietkaution zu leisten. Eine häufig gewählte Alternative stellen Sofortkredite dar, die jedoch während der Kreditlaufzeit zu finanziellen Belastungen führen. Wer bereits ein festes Gehalt verdient, hat damit sicherlich kein Problem, Studenten jedoch, die sich ihr Budget genau einteilen müssen, bevorzugen in der Regel eine kostengünstigere Alternative. Wer sich das Geld für die Kaution nicht bei seinen Eltern leihen kann, für den stellt eine Mietkautionsbürgschaft eine willkommene Alternative dar. Zwar werden auch hier regelmäßige Versicherungsbeiträge fällig, diese liegen jedoch meist niedriger als bei den anderen Alternativen.

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Erstellt:
22.12.2016, 15:26 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 22sec
zuletzt aktualisiert: 22.12.2016, 15:26 Uhr

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