Horb · Justiz

Mietpreller bleibt straffrei

Gemeinschaftlich begangener Betrug lautete die Anklage, doch ein Strafbefehl erging nur gegen eine Hälfte des Paares.

07.05.2021

Von Hans-Michael Greiß

Was es bedeutet, das eigene Leben zu bewältigen, scheint ein Ungelernter auch nach 40 Jahren noch nicht begriffen zu haben. Klare Antworten blieb er vor Gericht schuldig. Immerhin bewahrte ihn dies vor einer Strafe. Angeklagt war er zusammen mit seiner 13 Jahre älteren Freundin wegen gemeinschaftlich begangenen Betrugs. 24 Tage hatten sie sich in einem Gasthof eingemietet und türmten, ohne die Re...

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