Gerichtsprozess

Mini-Rock-Diebe: Gefängnis und Geldstrafen

6 Monate Freiheitsstrafe wegen 350 Euro.

16.02.2018

Von Nathanael Häfner

Am Horber Amtsgericht wurden gegen vier Männer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verhandelt. Bild: Kuball

Am Horber Amtsgericht wurden gegen vier Männer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verhandelt. Bild: Kuball

Vier Männer wurden Donnerstagmorgen am Amtsgericht Horb wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt. Richter Albrecht Trick sah es als erwiesen an, dass die Täter beim Mini-Rock-Festival am Morgen des 6. August 2017 Zelte öffneten und aus einem Rucksack Gegenstände im Wert von 350 Euro stahlen. Drei Horber wurden zu Geldstrafen verurteilt, ein weiterer Mann zu sechs
Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Bevor Trick das Urteil verkündete, schloss die Beweisaufnahme des Gerichts mit der fünften und letzten Zeugin, einer 21-jährigen Security-Mitarbeiterin. Sie hatte in der vergangenen Woche beim Prozessauftakt gefehlt.

Tathergang und Ermittlungen

In der fraglichen Augustnacht ging die Horberin mit ihrem Kollegen auf dem Festivalgelände Streife. Gäste sprachen sie auf Diebe an, die sich an den Zelten zu schaffen machten. Daraufhin konfrontierten die beiden Security-Angestellten die Vierergruppe. Die Männer reagierten aggressiv und stritten ab, gestohlen zu haben. Die Sicherheitsangestellten entfernten sich etwa zehn Meter, beobachteten das Geschehen aus der Deckung und riefen Kollegen hinzu, außerdem verständigten sie die Polizei. Bei einem nahen Pavillon leerte die Vierergruppe einen gestohlenen Rucksack aus. Als die Security sie erneut ansprach, flohen sie in verschiedene Richtungen, konnten jedoch gefasst werden.

Plädoyers

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf schuldig, da sich die Tat durch die Beweisaufnahme bestätigt habe. Gäste hätten die Männer beobachtet, die Zeugenaussagen der
Sicherheitsangestellten deckten sich. Dazu komme die unredliche Absicht, alkoholisierte und ermüdete Festivalbesucher zu bestehlen. Die Staatsanwaltschaft kritisierte weiterhin, dass die Angeklagten in der Tatnacht behauptet hatten, der gestohlene Rucksack gehöre ihnen.

Der Verteidiger eines 22-Jährigen hingegen plädierte auf Freispruch, denn die Zeugenaussagen wichen voneinander ab. Bei der einen Sicherheitsangestellten sei es um 5 Uhr morgens dämmrig, bei ihrem Kollegen um 3 Uhr „gut ausgeleuchtet“ gewesen. Zudem habe der Sicherheitsmann 2017 bei der Polizei konkret ausgesagt, dass er genau gesehen habe, wie einer der vier Männer ein Handy einem Rucksack entnahm. Nun seien seine Aussagen schwammiger. Dazu gebe es keinen festen Beweis für einen Diebstahl, da die gestohlenen Wertsachen bis heute nicht aufgetaucht seien. Ein weiterer Verteidiger ergänzte, dass die Sicherheitskräfte die Verurteilten laut eigener Aussage immer im Blick behielten. Dennoch beobachteten sie nicht, dass einer der Verurteilten einen gestohlenen Gegenstand wegwarf. Der Geschädigte, dessen Rucksack im August 2017 gestohlen und im Pavillon geleert wurde, sei zudem in der Nacht betrunken gewesen, bei Festivals seien Diebstähle nicht ungewöhnlich. Das bis heute fehlende Handy, ein Taschenmesser und ein Aufladegerät, Gesamtwert etwa 350 Euro, könnten auch anderweitig abhandengekommen sein. Schließlich räumte die Verteidigung ein, dass die alkoholisierten Männer schlafende Festivalgänger geärgert haben könnten. Für einen Diebstahl reiche die Beweislage allerdings nicht aus.

Urteile

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft weitestgehend. Beide Sicherheitskräfte hätten die Tat bestätigt. Trotz Morgendämmerung seien die Täter gut erkennbar gewesen. Einen gemeinsamen Tatentschluss sah Richter Trick als absolut gegeben an, denn die vier Männer hätten sich gemeinsam an den Zelten zu schaffen gemacht und den gestohlenen Rucksack zu viert im Pavillon geleert. Die Tat bezeichnete Trick „als schäbige Schublade“, denn die Festivalbesucher seien müde, betrunken, und hätten nur wenig Schutz in ihren kleinen Zelten. Die Anklage des gemeinsamen Diebstahls enthalte deswegen Elemente eines schweren Diebstahls.

Das Gericht sprach alle vier Männer schuldig. Mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro traf es einen Industriemechaniker am glimpflichsten. Bei ihm hatte die Polizei nur 0,2 Promille festgestellt, zudem kooperierte er mit den Beamten und ist nicht polizeibekannt. Einem weiteren Horber wurden 60 Tagessätze à 30 Euro auferlegt. Zur Urteilsverkündung am Donnerstag erschien nur einer der vier Männer, ein Staplerfahrer. Er ist vorbestraft, allerdings nicht wegen Diebstahls. Daher beließ es Trick auch bei ihm bei einer Geldstrafe: 90 Tagessätzen à 25 Euro. Sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung heißt es dagegen für den vierten Mann, einen 22-jährigen Horber. Er hatte im August 2017 zur Tat noch Restbewährung aus einem Haftaufenthalt offen. „Wer nicht hören kann, muss fühlen“, sagte Trick, und der Verurteilte habe wiederholt nicht gehört.

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Erstellt:
16.02.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 03sec
zuletzt aktualisiert: 16.02.2018, 01:00 Uhr

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