Riskant und rücksichtslos: 6800 Euro Strafe

Mit 230 über die Landstraße: Gericht verurteilt Raser vom Killertal

Verkehrdelikt 80 Tagessätze: So lautet das Urteil gegen den 22-jährigen Mössinger, der mit seinem Kumpel in zwei BMWs durchs Killertal gerast war.

22.12.2016

Von Susanne Mutschler

Keine Route zum Rasen: Meistenteils zweispurig zieht sich die kurvige B32 von Hechingen aus über die Dörfer. Bild: Rippmann

Keine Route zum Rasen: Meistenteils zweispurig zieht sich die kurvige B 32 von Hechingen aus über die Dörfer. Bild: Rippmann

„Das soll uns erst mal einer nachmachen“, prahlten die beiden jungen Männer in einer Korrespondenz über den Internet-Nachrichtendienst What’sApp: Auf dem Nachhauseweg vom Balinger Frühlingsfest Ende Mai hatten die beiden ihre BMW-Sportwagen so richtig aufgedreht: Von der B 27 auf die schmalere B 32, auf der sie in halsbrecherischem Tempo durch das Tal der Starzel brausten, dabei rücksichtslos Autos überholten und auch mindestens einen Motorradfahrer in Gefahr brachten.

Dem Balinger Polizeibeamten, der sie damals auf seinem Motorrad verfolgte und der ihre Geschwindigkeit mit der Handykamera festhielt, entwischten sie, indem sie ab Hechingen für ihn zu rasant auf ins Killertal abbogen. Dort verlor der Beamte sie aus seinem Blickfeld – und das, obwohl sein eigenes Motorrad „bei Gott nicht schwach auf der Brust“ gewesen sei, wie sich Staatsanwalt Peter Vigelius im Prozess ausdrückte. Der vorausfahrende der beiden Raser, ein 22-jähriger KFZ-Mechatroniker aus Mössingen, stand am Mittwoch vor dem Hechinger Amtsgericht.

Den Zeugenaufruf in der Tageszeitung, in dem von durchschnittlichen 230 Stundenkilometern die Rede war, hätten sich die stolzen Straßenrowdys – so jedenfalls liest sich die Auswertung ihrer Mobiltelefone – am liebsten eingerahmt und an die Wand gehängt. Zwei beteiligte Zeugen wurden inzwischen gefunden und angehört. Ein 67-jähriger Unternehmer aus Jungingen, der mit seinem Auto in Schlatt unterwegs war, wurde am Ortseingang mit „unglaublicher Geschwindigkeit“ überhol, wie er sagt: „Der konnte in der Kurve nichts sehen und ich auch nicht.“ Im Rückspiegel habe er währenddessen bereits den zweiten Fahrer auf sich zu rasen sehen. „Ich war gerade einem Unfall entkommen und sah den zweiten schon voraus“, rief er sich „eine sehr kritische Situation“ ins Gedächtnis.

Der zweite Zeuge, ein Motorradfahrer, dem der überholende Sportwagen auf seiner Straßenseite entgegen kam, war gerade noch geistesgegenwärtig genug, um sich und sein Fahrzeug mit einem raschen Schlenker auf der schraffierten Fläche am Straßenrand in Sicherheit zu bringen. „Völlig rücksichtslos und enthemmt“ nannte der Staatsanwalt das grobe Fehlverhalten des jungen Mössingers und sprach vom Tatbestand einer konkreten, vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs. „Ein Fall von so großem Seltenheitswert, dass er eine über dem Durchschnitt liegende Strafe verlangt“, bilanzierte er.

Auch Verteidiger Urs-Gunther Heck nannte den Vorgang eine „Sauerei“. „Aber nicht jede Sauerei ist strafbar“, sagte er. Er zweifelte an der Glaubwürdigkeit des zweiten Zeugens. Der habe sich nicht nur an quietschende Reifen und einen schleudernden BMW erinnert, sondern auch behauptet, den Angeklagten, dem sofort der Führerschein entzogen worden war, später noch einmal am Steuer eines Wagens gesehen zu haben.

Diesen Vorwurf, der zu einer wesentlichen Verschärfung des Strafmaßes geführt hätte, konnte der 22-Jährige entkräften. Fotos aus seinem videoüberwachten Betrieb zeigten ihn zum fraglichen Zeitpunkt an seinem Arbeitsplatz. Auch bei der Einschätzung der Situation in Schlatt könne es sich um einen solchen „Beobachtungsirrtum“ handeln, argumentierte der Rechtsanwalt. Er argwöhnte in der Zeugenaussage „stark subjektive Komponenten“. Es seien überhaupt keine Reifenspuren gefunden worden, und ein Sportwagen mit spurstabilisierender ESP-Ausstattung könne gar nicht ins Schleudern geraten. Das Drohen einer Gefahr sei nicht ausreichend für eine Verurteilung, fand er und plädierte für einen Freispruch.

Auch wenn sich der Angeklagte viel auf sein Fahrertraining auf dem Nürburgring zu Gute halte, sei es „nur dem Zufall zu verdanken, dass nichts passiert ist“, begründete die Hechinger Amtsrichterin Laub ihr Urteil. Der Angeklagte habe die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fahrlässig in Kauf genommen. „Den Straßenverkehr kann man nicht im Griff haben“, sagte sie und verhängte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen (á 85 Euro). Für 15 Monate (wovon sieben Monate bereits vergangen sind) entzog sie die Fahrerlaubnis.