Freudenstadt · Justiz

Mit Hammer attackiert

Scheinbar grundlos hatte ein 37-Jähriger einen flüchtig Bekannten angegriffen. Er steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

18.01.2021

Von Monika Schwarz

Mit Hammer attackiert

Das Opfer weiß nach eigenem Bekunden bis heute nicht, warum der Angeklagte ihn am Abend des 28. August 2019 in der Nähe der Asylbewerberunterkunft im ehemaligen Posthotel Luz mit einem Hammer attackiert hat. Seine diesbezügliche Frage beantwortete der angeklagte Pakistani auch im Gerichtssaal nicht. Aufgrund der von beiden Seiten sehr unterschiedlichen Schilderungen des Sachverhalts konnten auch weitere Details nicht abschließend geklärt werden. Die Verhandlung wird deshalb am 28. Januar mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

Arm schützend vor Kopf gehalten

Laut Anklage soll der Mann aus Freudenstadt, den Rechtsanwalt Martin Doll verteidigt, am Tattag um 20.30 Uhr sein Opfer ohne erkennbaren Grund mit dem Hammer attackiert und am Unterarm und an der Schulter verletzt haben. Das Opfer hatte sich den Arm schützend vor den Kopf gehalten und so wohl Schlimmeres verhindert. Er wurde im Krankenhaus medizinisch versorgt und leidet bis heute an den Folgen der Verletzungen.

Bevor sich der Angeklagte mittels Dolmetscher zur Sache äußerte, wurde er auf Anregung seines Anwalts zunächst zu seinem Gesundheitszustand befragt. Aus gutem Grund: Vor Verhandlungsbeginn hatte der konfus wirkende Mann erklärt, dass es ihm schlecht gehe und dass er Tabletten nehme. Er zog eine Packung „Ziprasidon“ aus der Tasche, ein Medikament, das bei Schizophrenie und bipolaren Störungen verschrieben wird. Der anwesende psychiatrische Sachverständige, der den Mann begutachtet hatte, bestätigte dessen Verhandlungsfähigkeit.

Nach der mitunter etwas wirren Darstellung des Angeklagten war er am Tattag vor der Nachtschicht zum Einkaufen gegangen und hatte sich dann auf den Weg zum Marktplatz gemacht, um dort noch schnell einen Freund zu treffen. Das spätere Opfer, das doppelt so groß wie er selbst sei, habe ihm dabei den Weg versperrt, ihn beleidigt und beschimpft.

Er empfand das als „schlimm“, weil er sowieso sehr ängstlich und auch krank sei, sagte der Angeklagte. Er habe deshalb den Freund angerufen und um Hilfe gebeten. Innerhalb einer Minute sei dieser da gewesen und habe ihm geraten, dem anderen Mann aus dem Weg zu gehen. Das spätere Opfer habe ihn angespuckt und damit gedroht, seine Freundin zu töten. Als er dann auch noch in Richtung der Wohnung der Freundin gelaufen sei, habe er durchgedreht, so der Angeklagte.

Auf Frage des Gerichts erwähnt der Angeklagte einen „Anfall“ mit Herzrasen in jenem Moment und darauf folgenden Gedächtnisverlust. So genau wisse er deshalb gar nicht mehr, was damals geschehen sei. Während der weiteren Befragung begann der Mann zu zittern und zu weinen. Mehrfach erwähnt er seine Ängste. An den Schlag mit dem Hammer erinnert er sich nicht. Am Rande berichtete er von der Tötung seiner Schwester in Pakistan. Daran habe ihn die angebliche Drohung des Opfers erinnert. Deshalb habe er einen Blackout gehabt, so der Angeklagte.

Mit der Tatversion des anschließend als Zeugen vernommenen Opfers stimmte diese Darstellung nur minimal überein. Der zwischenzeitlich in Frankfurt beheimatete Mann, der den Angeklagten flüchtig von früher kannte, war an diesem Tag wegen eines Termins bei der Ausländerbehörde nach Freudenstadt gekommen. Vor dem Vorfall habe es an diesem Tag keinerlei Kontakt gegeben, berichtete der als Zeuge Geladene. Er habe den Angeklagten zuvor aber am Stadtbahnhof nach seiner Ankunft wahrgenommen.

„Allah ist groß“ gerufen

Der Angeklagte sei dann im Bereich der Asylbewerberunterkunft auf der anderen Straßenseite gelaufen, habe plötzlich gerufen und sei mit dem Hammer über die Straße gerannt, um auf ihn einzuschlagen, so die Schilderung. Bis heute wisse er nicht ansatzweise, warum. Bespuckt und beleidigt habe er den Angeklagten, mit dem er gar nicht gesprochen habe, jedenfalls nicht. Mit den Worten „Allah ist groß“ (auf arabisch gesprochen) sei der „einfach über die Straße gesprungen“.

Befragt nach dem psychischen Zustand des Angeklagten zu diesem Zeitpunkt betonte der Zeuge, dass er dazu nichts sagen könne, weil er mit dem Mann nicht gesprochen habe. Ein normaler Mensch verhalte sich aber nicht so, dass er andere grundlos mit dem Hammer attackiere, sagte der Geschlagene.

Ein weiterer Zeuge bestätigte, dass beim Vorfall zumindest eine Person über die Straße gerannt sei und dass diese auch etwas in der Hand gehalten habe. Ob es der Angeklagte gewesen sei, wisse er aber nicht. Klarheit soll nun vor allem die Vernehmung des vom Angeklagten zu Hilfe gerufenen Freundes bringen, der beim Vorfall zeitweise dabei war – zumindest in der Version des Angeklagten. Am 28.Januar wird die Verhandlung fortgesetzt.

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Erstellt:
18.01.2021, 18:58 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 18.01.2021, 18:58 Uhr

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