Arbeitsschutz

„Mitarbeiter nicht einfach hinschicken“

Ob im Homeoffice oder im Coworking-Space – es sollten die gleichen Standards gelten wie im Unternehmen.

16.01.2021

Von Katharina Schmidt

Petra Zander. Foto: VDSI

Petra Zander. Foto: VDSI

Berlin. Was beim Homeoffice und beim Mobilen Arbeiten aus Sicht des Arbeitsschutzes zu beachten ist, erklärt Petra Zander, Fachbereichsleiterin beim Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI). Denn auf Dauer kann der Arbeitsplatz im eigenen Heim nicht weniger gut geschützt sein als der im Büro.

Wie verhält es sich derzeit mit der Einhaltung des Arbeitsschutzes im Homeoffice?

Petra Zander: Der im April veröffentlichte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard führte dazu, dass die Arbeitsstättenverordnung keine präzise Anwendung findet. Inzwischen arbeiten viele seit Monaten dauerhaft von zu Hause aus, was keiner mobilen Arbeit, sondern eher einem Telearbeitsplatz entspricht. Dieser verlangt jedoch einen geeigneten Arbeitsplatz und ist keine Zwischenlösung. Das erfordert weiterhin eine aktuelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen und den daraus resultierenden Maßnahmen.

Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter so ohne weiteres statt ins Homeoffice in einen Coworking-Space schicken?

Laut Gesetzgeber sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter aktuell nach Hause zum Arbeiten schicken. Daher gilt in der jetzigen Situation, so wenig Kontakt wie möglich zu haben, weswegen ich momentan davon abrate. Grundsätzlich, diese Situation ausgenommen, ist die arbeitsrechtliche Komponente zu betrachten: Was steht im Vertrag? Befriedigende Lösungen erreicht man, wenn alle in einen Dialog treten und der Arbeitgeber danach fragt, was gebraucht wird, anstatt die Mitarbeiter irgendwo hinzuschicken.

Dürfen sich Arbeitnehmer selbst einfach in einen Coworking-Space einmieten?

Ja, das geht, doch sollte es in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen. Eine Rechnung könnte sonst zu Konflikten führen.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer im mobilen Arbeiten?

Sie orientieren sich an den üblichen Pflichten, wie etwa der Arbeitszeiteinhaltung. Doch oft wird der Datenschutz vergessen. Datenschützer berichten, dass die größte Gefahr von Mitarbeitern ausgeht, die etwa beim Verlassen des Arbeitsplatzes vergessen, sich von ihren Computern abzumelden. Arbeitnehmer müssen auch im mobilen Arbeiten Maßnahmen wie Datenschutz-Regeln einhalten, der Arbeitgeber muss jedoch die Mittel wie Abdunklungsfolie für Bildschirme oder VPN-Zugänge zur Verfügung stellen.

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Erstellt:
16.01.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 16.01.2021, 06:00 Uhr

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