Baupolitik

Mittel gegen Leerstand und Spekulation

Der Gemeinderat regelt beim Bauzwang nun auch den Zuteilungsanspruch für „Einwerfer“ und die möglichen Gründe für Fristverlängerungen.

23.11.2017

Von Dagmar Stepper

Ende September hat der Horber Gemeinderat den Bauzwang beim Kauf von städtischen Grundstücken eingeführt (die SÜDWEST PRESSE berichtete). Wer einen Bauplatz kauft, muss innerhalb von vier Jahren ein Wohnhaus errichten. Ansonsten kann die Stadt das Grundstück wieder zurückkaufen. Der Gemeinderat wollte damit Familien die Möglichkeit geben, im Ort zu bauen und damit verhindern, dass Grundstücke als...

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