Pandemie

Nächtliche Ausgangssperre im Kreis Freudenstadt ab Dienstag

Wie angekündigt verhängt das Landratsamt wegen hoher Inzidenzwerte nächtliche Ausgangsbeschränkfungen für ungeimpfte Personen. Sie gelten ab Dienstag, 25. Januar, Mitternacht.

24.01.2022

Von NC

Für nächtliche Gemütlichkeit außerhalb der eigenen vier Wände –hier bei der langen Nacht der Lichter im Oktober 2021 – braucht man im Kreis Freudenstadt vorläufig ein Impfzertifikat. Archivbild: Karl-Heinz Kuball

Für nächtliche Gemütlichkeit außerhalb der eigenen vier Wände –hier bei der langen Nacht der Lichter im Oktober 2021 – braucht man im Kreis Freudenstadt vorläufig ein Impfzertifikat. Archivbild: Karl-Heinz Kuball

Am Dienstag, 25. Januar, um Mitternacht, tritt im Kreis Freudenstadt für ungeimpfte Personen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft: Ihnen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.

Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises hatte am Samstag, 22. Januar, am zweiten Tag in Folge den Wert von 500 überschritten. Dies stellte das Landratsamt Freudenstadt am Montag, 24. Januar, förmlich fest. Damit gelten neben den Maßnahmen der Alarmstufe zwei die erwähnten zusätzlichen lokalen Beschränkungen.

Triftige Gründe, für auch ungeimpfte Personen der nächtlichen Ausgangsbeschränkung nicht unterliegen, sind laut Corona-Verordnung (CovonaVO) des Landes Baden-Württemberg:

Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Abs. 4, 6 und 7 CoronaVO

Versammlungen im Sinne des § 12 CoronaVO

Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Rahmen des § 13 Abs. 1 und 2 CoronaVO

Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,

Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft

Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,

Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,

Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen,

Für die im Freien, nicht jedoch in Sportanlagen, stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung,

Unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren,

Sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.

Die Maßnahmen treten wieder außer Kraft, nachdem die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 500 lag und das Landratsamt dies förmlich festgestellt hat. Einen Überblick über die Stufen und Regelungen bietet die Website www.baden-württemberg.de.

169 neue Fälle im Kreis FDS

Den baden-württembergischen Gesundheitsbehörden wurden aus dem Landkreis Freudenstadt am Montag, 24. Januar, 169 Fälle neuer Covid-19-Infektionen gemeldet. Damit steigt die Zahl der Infektionen im Landkreis seit Pandemiebeginn auf 12997. Verstorben sind seither 196 infizierte Personen. Die Inzidenz im Kreis Freudenstadt betrug am Montag 690,2 (Vortag: 561,0; Vorwoche: 487,5; Vormonat: 354,8).

Der Kreis-Impfstützpunkt Schopfloch (KISS) befindet sich in Schopfloch gegenüber der Bäckerei Ziegler und ist sonntags bis donnerstags von 15 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Spontanimpfungen sind dort grundsätzlich möglich, unter Umständen ist mit Wartezeiten zu rechnen. Terminbuchungen unter www.etermin.net/KISS sowie werktags von 11 bis 12 Uhr unter der Nummer 07441/9208888.

Das mobile Impfteam des Ortenaukreises plant Einsätze im Kreis Freudenstadt am Freitag, 28. Januar, von 14 Uhr bis 19 Uhr, am Samstag, 29. Januar, von 12 Uhr bis 17 Uhr und am Sonntag, 30. Januar, von 11 Uhr bis 16 Uhr im Landkreis Freudenstadt geplant. Die Einsatzorte werden noch bekannt gegeben. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.

Impfaktionen und andere dauerhafte Impfangebote sind auf der Website www.dranbleiben-bw.de gesammelt. Darunter tut sich die Hausarztpraxis am Spritzenhaus (hausaerzte-am-spritzenhaus.de) in Baiersbronn hervor, die Kinder auch über die Empfehlungen der ständigen Impfkommission hinaus impft.

Im Landkreis Calw wurden von Samstag, 22. Januar, bis Montag, 24. Januar, 308 Fälle neuer Covid-19-Infektionen und 168 positive Antigen-Schnelltests gemeldet. 71 der positiven PCR- und Schnelltests stammen aus Nagold, 64 aus Calw, 45 aus Bad Liebenzell, 38 aus Bad Wildbad,28 aus Haiterbach, je 26 aus Bad Herrenalb und Schömberg, 25 aus Althengstett, 20 aus Altensteig, 17 aus Ebhausen, 15 aus Unterreichenbar, zwölf aus Dobel und je zehn aus Gechingen sowie Simmozheim.

Die Inzidenz im Kreis Calw betrug am Montag 831,1 (Vortag: 793,0; Vorwoche: 488,3; Vormonat: 322,8).

Der Landkreis Calw hat drei dauerhafte Impfstützpunkte eingerichtet: Der Nagolder Stützpunkt in der Robert-Bosch-Straße 10 (vormals Autohaus Bühler) impft mittwochs und freitags. Der Impfstützpunkt im Calwer Rexer-Areal, Robert-Bosch-Straße 15, ist dienstags, donnerstags und sonntags geöffnet. In der Trinkhalle Bad Wildbad, Kernerstraße 62, wird mittwochs und samstags geimpft. Buchungen unter etermin.net/impfzentren.

Zum Artikel

Erstellt:
24.01.2022, 15:01 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 58sec
zuletzt aktualisiert: 24.01.2022, 15:01 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Prost Mahlzeit
Sie interessieren sich für gutes und gesundes Essen und Trinken in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald? Sie wollen immer über regionale Gastronomie und lokale Produzenten informiert sein? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Prost Mahlzeit!