Pandemie

Nächtliche Zwangspause?

Der Bund will Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr vorschreiben. Hilft das im Kampf gegen Corona?

14.04.2021

Von ULRIKE SOSALLA UND IGOR STEINLE

Berlin. Nun also Ausgangsbeschränkungen: Im Minimalkatalog, den der Bund den zerstrittenen Ländern mit dem neuen Pandemie-Gesetz vorschreiben will, ist ausgerechnet das umstrittenste Instrument aus dem Werkzeugkasten der Kontaktstopper enthalten, nämlich die Verpflichtung, abends und nachts zu Hause zu bleiben – und das ist gut so.

Dass die Bundesregierung zu diesem Mittel greift, liegt vor allem daran, dass es in einigen anderen Ländern gute Ergebnisse gebracht hat: In Portugal und Großbritannien etwa. Auch Frankreich hat in den meisten Regionen derzeit ein nächtliches Daheim-Bleibe-Gebot, denn auch dort lastet die dritte Welle schwer auf den Krankenhäusern und den ohnehin bereits ausgelaugten Pflegekräften.

Die Wirkung, die es nachweislich gibt, entsteht nicht dadurch, dass Nacht-Jogger und Freizeitjäger jetzt auf ihr Hobby verzichten müssen, wie häufig beklagt wird, sondern einfach dadurch, dass recht viele Menschen, die nach 21 Uhr unterwegs sind, zu privaten Feiern wollen oder von dort kommen. Die Hürde dafür liegt höher, wenn man jederzeit mit einer Kontrolle rechnen muss. Und ganz gleich, was Verfechter des Landlebens sagen: Ein mitunter sehr munteres privates Treiben gibt es auch in Kleinstädten und Dörfern.

Natürlich bleiben Ausgangsbeschränkungen trotzdem ein schwerer Eingriff in das Leben jedes Einzelnen. Sie sollten deshalb so kurz wie möglich gelten, indem die Inzidenzen schnell unter 100 gedrückt werden. Dafür reichen Ausgangsbeschränkungen allein nicht. Eine strengere Pflicht zum Homeoffice, eine konsequente Teststrategie und Maskentragen in Innenräumen gehören genauso dazu.

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Erstellt:
14.04.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 44sec
zuletzt aktualisiert: 14.04.2021, 06:00 Uhr

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