Horb · Handel

Nahrung verkaufen, Laden offen halten

Die Stadtverwaltung wird Geschäfte schließen, die mit einem erweiterten Sortiment „systemrelevant“ werden möchten.

25.03.2020

Von fux

Im Blumenhaus Müller in Horb sind seit eineinhalb Wochen auch Obst und Gemüse erhältlich. Inhaber Robert Müller begegnet so den Verordnungen der Landesregierung, wonach Blumenläden nicht geöffnet werden dürfen.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung Horb besteht dafür kein Anlass. Das Geschäft führe auch Gartenbauartikel und dürfe deshalb selbst im Rahmen der aktuellen Verordnungen geöffnet bleiben. Das Blumengeschäft Müller habe die Sortimentserweiterung im Rahmen einer Gewerbeummeldung bereits vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung angemeldet. „Den Obst- und Gemüsehandel hat er dann ab der Kalenderwoche 12 praktiziert“, informiert Stadtsprecherin Inge Weber. Das Veterinäramt sei informiert und für die Kontrolle der Hygienevorschriften zuständig.

Allerdings äußert sich die Stadtverwaltung sehr klar in Bezug auf Nachahmer dieser Idee: „Wir werden generell alle spontanen und kreativen Sortimentserweiterungen unterbinden“, so Weber. In der Rechtsverordnung sei geregelt, dass der erlaubte Sortimentsanteil überwiegen müsse. „Wir kontrollieren derzeit täglich, welche Unternehmen mit welchem Angebot offen haben.“ Sollte der erlaubte Sortimentsteil nicht überwiegen, müsse das Geschäft schließen.

Sollte sich also zum Beispiel ein Bekleidungsgeschäft mit einer Palette Mineralwasser zum Getränkehandel umdeklarieren wollen, ist die Idee vielleicht pfiffig. Die Stadtverwaltung würde sie dennoch unterbinden, „da der systemrelevante Anteil nicht überwiegt“. Allerdings dürfen Geschäfte die bereits in der Vergangenheit ein Mischsortiment angeboten haben, dies auch weiter vertreiben, sofern der erlaubte Sortimentsanteil überwiegt.

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Erstellt:
25.03.2020, 17:42 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 40sec
zuletzt aktualisiert: 25.03.2020, 17:42 Uhr

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