Horb·Justiz

Nebenschauplatz im Mordfall Riecher

Hätte ein Mitwisser den gewaltsamen Tod des Nordstetters verhindern können?

08.05.2019

Von Manuel Fuchs

Nebenschauplatz im Mordfall Riecher

Gegen einen 44-Jährigen aus Horb war wegen Nichtanzeigens einer geplanten Straftat ein Strafbefehl über 180 Tagessätze à 20 Euro ergangen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, weshalb der Fall vor dem Horber Amtsgericht zur Hauptverhandlung kam.

Ziel des Einspruchs, so gab der Angeklagte zu erkennen, sei nicht etwa die Reduzierung der Geldstrafe, sondern ein Freispruch. Er fühle sich unschuldig, sei nämlich davon ausgegangen, dass der Tatplan nicht durchgeführt werden sollte.

Der Angeklagte hatte am 31. Oktober 2018 den Kontakt zwischen den beiden Männern aus Horb und Ludwigsburg hergestellt, gegen die derzeit am Landgericht Rottweil wegen gemeinschaftlich begangener räuberische Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord verhandelt wird. Sie sollen den Nordstetter Michael Riecher am 2. November 2018 in dessen Wohnung überfallen und getötet haben.

Der Angeklagte und die beiden anderen Männer trafen sich am 1. November 2018 in Horb, um den Plan für den Überfall auf Michael Riecher zu besprechen: Einer der beiden Männer sollte ihn unter einem Vorwand zuhause aufsuchen. Dann wollten die beiden anderen dazukommen und ihn zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen zwingen. Riecher, so erklärte der Angeklagte, soll große Mengen Bargeld und sogar Gold in einem Tresor in seiner Wohnung aufbewahrt haben. Einer der drei gab zu bedenken, Riecher könne wegen seiner Lungenkrankheit bei dem Überfall zu Tode kommen.

An dieser Stelle beschloss der Angeklagte, aus dem Plan auszusteigen, obwohl ihn die beiden anderen dafür auslachten und ihm sogar drohten. Am späteren Abend des 1. November will der Angeklagte jedoch von einem der beiden anderen Männer erfahren haben, dass dieser am nächsten Morgen wieder nach Hause nach Ludwigsburg fahren wolle und dass der Überfallplan nicht ausgeführt werden solle.

Jedoch sah der Angeklagte die beiden anderen am nächsten Tag gemeinsam in Horb. Der Ludwigsburger Bekannte habe ihm dann erklärt, er habe seine Pläne geändert und müsse noch etwas erledigen. In diesem Ereignis sahen Richter Albrecht Trick und Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Kalkschmid den Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens: Hier hätte der Angeklagte erkennen müssen, dass der Überfall-Plan eben doch umgesetzt werden sollte. Eine Anzeige bei der Polizei oder eine Warnung an Michael Riecher, um die geplante räuberische Erpressung zu verhindern, sei ihm zumutbar und möglich gewesen.

Das Urteil bestätigte den Strafbefehl in der Sache vollumfänglich, reduzierte allerdings wegen der Mitarbeit des Angeklagten und wertvoller Aussagen zur Tat die Rechtsfolgen: Der Angeklagte wurde zu 180 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Er gilt damit als vorbestraft. Seine Staatsbürgerschaft ist ungeklärt, er selbst bezeichnet sich als Palästinenser und ist in Deutschland befristet bis 19. Mai 2019 geduldet. Dass eine Vorstrafe seine Position dabei nicht verbessert, machte Kalkschmid dem Angeklagten deutlich.

Am heutigen Donnerstag, 9. Mai, findet ab 9 Uhr der zweite Tag der Hauptverhandlung am Landgericht Rottweil statt. Die Beweisaufnahme soll beginnen; die beiden Angeklagten haben sich bislang nicht zur Sache geäußert.

Zum Artikel

Erstellt:
08.05.2019, 17:48 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 30sec
zuletzt aktualisiert: 08.05.2019, 17:48 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Wirtschaft: Macher, Moneten, Mittelstand
Branchen, Business und Personen: Sie interessieren sich für Themen aus der regionalen Wirtschaft? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Macher, Moneten, Mittelstand!