Nagold · Pandemie

Negativ-Test ist Pflicht

Wer ein Krankenhaus betreten will, muss einen negativen Schnelltest nachweisen. Im Kreis Calw herrscht weiterhin Besuchsverbot.

14.01.2021

Von NC

Gemäß der seit Montag, 11. Januar, gültigen Corona-Verordnung wurden die Besuchs- und Zutrittsrechte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen nochmals verschärft. So müssen alle Besucher und externe Personen für den Zutritt einen negativen Antigentest (Schnelltest) vorweisen. Zusätzlich ist das Tragen einer mitgebrachten FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard (zum Beispiel N95, KN95) verpflichtend.

Begleitpersonen von (potentiellen) Patienten fallen nicht unter die Vorgaben, für sie ist das Tragen einer FFP2-Maske ausreichend. Der Klinikverbund Südwest setzt diese Regelungen an allen Standorten um und verweist Besucher auf die Testmöglichkeiten, etwa in den Schnelltestzentren und Apotheken der Region. Die Landesapothekerkammer stellt unter www.lak-bw.de ein Portal zur Verfügung, über das Apotheken mit entsprechendem Angebot gefunden werden können. Das Testergebnis darf zum Zeitpunkt des Besuches bei Antigentests nicht älter als 48 Stunden, bei PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. An den Kliniken in Calw und Nagold herrscht weiterhin ein Besuchsverbot wegen der hohen Inzidenz im Landkreis; nur in begründeten Ausnahmefällen sind Krankenbesuche dort überhaupt zulässig. Auch für diese Ausnahmefälle gilt die Voraussetzung des negativen Testergebnisses und der FFP2-Maske.

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Erstellt:
14.01.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 34sec
zuletzt aktualisiert: 14.01.2021, 01:00 Uhr

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