Gerichtsprozess

Nein heißt Nein – halt hinhören

Ein Koch wurde gestern wegen Nötigung und sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

09.02.2018

Von Hans-Peter Zepf

Das Gericht wäre gestern wie so oft vor der Situation Aussage gegen Aussage gestanden. Wenn denn nicht heutzutage alles schriftlich festgehalten würde – per whatsapp oder SMS. Die entsprechenden Protokolle lagen dem Gericht vor. Es gibt viele Gründe, warum die Gastronomie um Nachwuchs ringt. Der hier vorliegende ist nicht die absolute Ausnahme. Eine junge Frau tritt ihre erste Stelle an, erstmals...

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