Windpark

Neue Option für Klage gegen Windkraft

Jurist Dario Mock klärte die Bürger und die Verwaltung beim Infoabend in Hopfau über eine weitere Möglichkeit auf. Anlass ist die unterschiedliche Bewertung der Topographie durch die Gerichte. Von Cristina Priotto

15.12.2017

Von Cristina Priotto

Die Stadtverwaltung hatte für Bürger aus Hopfau, insbesondere die Bewohner des Brachfelds und der Reinau, am Mittwochabend eine nicht-öffentliche Infoveranstaltung anberaumt. Unter den etwa 40 Teilnehmern in der Glatttalhalle waren auch einige Vertreter der „Interessengemeinschaft gegen den Windpark Sulz-Dornhan“ und von „Weckruf“, den Dornhaner Windkraftgegnern.

Seitens der Stadt informierten Bürgermeister Gerd Hieber sowie Stadtbaumeister Reiner Wössner und sein Stellvertreter Michael Gunesch die Bürger über den aktuellen Stand. Der Gemeinderat hatte Ende November sein Nein zum gemeindlichen Einvernehmen bekräftigt (wir berichteten).

Sogar für die Vertreter der Stadtverwaltung war jedoch überraschend, was Rechtsanwalt Dario Mock an diesem Abend mitteilte: Demnach kann die Stadt Widerspruch einlegen, wenn das Landratsamt Rottweil, wie angekündigt, das ablehnende Sulzer Gemeinderatsvotum durch eine Genehmigung ersetzt. Das juristische Hintertürchen eröffnet sich dadurch, dass durch die Vorgehensweise des Landratsamts die Planungshoheit und der Wille zur Gestaltung eingeschränkt werden.

Verwaltung und die Mehrheit des Gemeinderats hatten nach dem Informationsstand Ende November die Auffassung vertreten, dass sich ein weiteres Beschreiten des Klagewegs nicht lohne, da die Aussichten aus Erfolg zu gering seien. Ein Teilnehmer berichtete der SÜDWEST PRESSE, dass Widerspruch gemäß dem Juristen eine aufschiebende Wirkung für die Genehmigung des Rottweiler Landratsamts erzielen könnte.

Die Stadt hatte erst vor zwei Wochen den betroffenen Bürgern überlassen, zu klagen, auch vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung mit einer sofortigen Genehmigung noch vor Jahresende rechnet und die Einspruchsfrist danach nur vier Wochen beträgt.

Reinau-Bewohner werden aktiv

Dario Mock, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Freiburger Kanzlei Sparwasser & Heilshorn, erklärte zudem, das es über die bedrängende Wirkung höherstehender Windenergieanlagen verschiedene Gerichtsurteile gebe, ob das landschaftliche Profil zur Gesamthöhe dazugerechnet werden müsse. Die Stadt Sulz und die IG vertreten diese Sichtweise, während das vom Landratsamt Rottweil in Auftrag gegebene Gutachten von plan-GIS aus Hannover dagegenhalten.

Wie Mock in Hopfau deutlich machte, hat bislang jedoch noch kein oberstes Gericht ein Urteil darüber gefällt. Es liegen nur Einzelfallentscheidungen verschiedener Gerichte aus dem topographisch ganz anders beschaffenen Norddeutschland sowie aus dem hügeligen Süddeutschland vor.

Die Hopfauer IG hält das Argument, ein höher errichtetes Windrad sei weiter entfernt, für nicht nachvollziehbar. „Diese Unlogik wird systematisch ausgenutzt und festigt sich so bei den Entscheidungsträgern als Tatbestand. Das ist doch eine merkwürdige Beeinflussung“, sagt ein verärgertes Mitglied der Initiative.

Eine Anwohnerin der Reinau sowie einige Einwohner des Brachfelds kündigten am Mittwoch an, auf privatem Wege anwaltlich gegen den geplanten Windpark der EnBW vorzugehen.

Wie Vertreter der IG in der Bürgerfragestunde vor der Gemeinderatssitzung betont hatten, fürchten Hausbesitzer um die Entwertung ihrer Immobilien, sollten in der Nähe Windräder gebaut werden. Zunächst möchten die Gegner jedoch die Entscheidung des Landratsamts abwarten. Die „Interessengemeinschaft gegen den Windpark Sulz-Dornhan“ sieht „keine direkte Möglichkeit des Eingreifens“, verspricht sich aber ein Schlupfloch aufgrund einer neuen Bewertung des Schallgutachtens wegen neuer Messtechnik durch die Arbeitsgemeinschaft zum Immissionsschutz. Dann wäre ein neues Lärmgutachten für die Anlagen 2 und 3 nötig.

„Interessant war, dass es eine Option für einen Einspruch durch die Stadt gibt, an die noch niemand gedacht hat“, zieht einer der Teilnehmer eine positive Bilanz.

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Erstellt:
15.12.2017, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 15.12.2017, 01:00 Uhr

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